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HAUSORDNUNG AMW REWITA Sp. z o.o.

Niederlassung Rewita Pieczyska

§ 1. GEGENSTAND DER HAUSORDNUNG

  1. Die Hausordnung der AMW REWITA Sp. z o.o., Niederlassung Rewita Pieczyska (im Folgenden: Hausordnung), regelt die Erbringung von Leistungen, die Haftung sowie den Aufenthalt auf dem Gelände der Niederlassung Rewita Pieczyska (im Folgenden: Anlage) und ist Bestandteil des Vertrags, der durch eine Reservierung, die Zahlung der Reservierungsgebühr oder des gesamten Aufenthaltspreises zustande kommt. Mit diesen Handlungen bestätigt der Gast, die Hausordnung gelesen zu haben und deren Bedingungen zu akzeptieren.
  2. Die Hausordnung gilt für alle Gäste auf dem Gelände der Anlage.
  3. Die Hausordnung liegt an der Rezeption, in jedem Hotelzimmer und auf der Website zur Einsicht aus.

§ 2. HOTELTAG

  1. Das Zimmer wird tageweise vermietet.
  2. Der Hoteltag dauert von 17.00 bis 10.00 Uhr des folgenden Tages.
  3. Wird das Zimmer nicht bis 10.00 Uhr verlassen, werden Gebühren für einen weiteren Hoteltag berechnet, ohne Möglichkeit einer weiteren Unterbringung.
  4. Der Wunsch nach Verlängerung des Hoteltags ist rechtzeitig an der Rezeption zu melden. Die Anlage kann eine Verlängerung insbesondere bei vollständiger Auslastung oder bei Gästen, die die Hausordnung nicht einhalten, ablehnen.
  5. Die Anlage behält sich vor, eine Aufenthaltsverlängerung abzulehnen, wenn der bisherige Aufenthalt nicht vollständig bezahlt wurde.

§ 3. RESERVIERUNG UND AUFENTHALT

  1. Voraussetzung für die Überlassung eines Zimmers ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und der ausgefüllten Meldekarte an der Rezeption.
  2. Der Gast darf das Zimmer Dritten nicht überlassen, auch nicht für den bereits bezahlten Aufenthaltszeitraum.
  3. Externe Personen dürfen Gäste von 10:00 bis 20:00 Uhr besuchen, nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption.
  4. Voraussetzung für die Annahme einer Reservierung ist die Zahlung der Reservierungsgebühr gemäß den in der Gesellschaft geltenden Regelungen für die Reservierung von Leistungen.
  5. Die Anlage kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der bei einem früheren Aufenthalt die Hausordnung grob verletzt hat, insbesondere durch Schäden am Eigentum der Anlage oder der Gäste oder durch Personenschäden bei Gästen, Mitarbeitern der AMW REWITA Sp. z o.o. oder anderen Personen auf dem Gelände.
  6. Der Aufenthaltspreis umfasst keine örtlichen Abgaben, zu deren Erhebung die Anlage verpflichtet ist und die bei der Anmeldung eingezogen werden.

§4. LEISTUNGEN

  1. Bei Beanstandungen der Leistungsqualität wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter den Leistungsstandard verbessern können.
  2. Die Anlage muss den Gästen Folgendes gewährleisten:
    • Bedingungen für vollständige und ungestörte Erholung,
    • Sicherheit während des Aufenthalts, einschließlich der vertraulichen Behandlung von Gästeinformationen,
    • professionellen und höflichen Service bei allen in der Anlage erbrachten Leistungen,
    • Zimmerreinigung und notwendige Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes; in seiner Anwesenheit nur mit seiner Zustimmung oder auf seinen Wunsch.
  3. Auf Wunsch des Gastes bietet die Anlage im Aufenthaltspreis zusätzlich folgende Leistungen:
    • Informationen zu Aufenthalt und Reise,
    • Aufbewahrung von Geld und Wertsachen im Depot während des Aufenthalts, vorbehaltlich § 6 Abs. 4 der Hausordnung,
    • Bestellung von Taxis.
  4. Zusätzliche Leistungen können aufgrund gesonderter Regelungen und Preislisten erbracht werden.

§ 5. HAFTUNG DER GÄSTE

  1. Kinder unter 12 Jahren müssen sich auf dem Gelände unter ständiger Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter befinden. Diese haften materiell für alle durch die Kinder verursachten Schäden.
  2. Der Gast haftet vollständig für jede Beschädigung oder Zerstörung der Ausstattung und technischen Anlagen, die er oder seine Besucher schuldhaft verursachen. Die Anlage behält sich vor, den Gast auch nach seiner Abreise mit den Schäden zu belasten.
  3. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Anlage der betreffenden Person Leistungen verweigern. Diese muss den Forderungen der Anlage unverzüglich nachkommen, bisherige Leistungen bezahlen, etwaige Schäden ersetzen und die Anlage verlassen.
  4. Beim Verlassen des Zimmers muss der Gast aus Sicherheitsgründen stets den Fernseher ausschalten, das Licht löschen, die Wasserhähne schließen und die Tür abschließen. Der Schlüssel ist an der Rezeption abzugeben. Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von Heizgeräten und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung der Räume gehören, in Zimmern und anderen Räumen verboten. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile von Computerausrüstung. Alle Hinweise und Anträge sowie von Gästen bemerkte Schäden an der Ausstattung oder Funktionsmängel sind an der Rezeption der Anlage zu melden

§ 6. HAFTUNG DER ANLAGE

  1. Die Anlage haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die von Personen eingebracht wurden, welche ihre Leistungen nutzen, im Umfang des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Art. 846 ff. ZGB).
  2. Der Gast muss die Rezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens benachrichtigen.
  3. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen sowie Sachen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert haftet die Anlage nur, wenn diese zur Aufbewahrung im Depot hinterlegt wurden.
  4. Die Anlage behält sich vor, die Annahme besonders wertvoller Gegenstände, großer Geldbeträge, sicherheitsgefährdender oder sperriger Gegenstände, die nicht im Depot untergebracht werden können, abzulehnen.
  5. Die Anlage haftet nicht für Beschädigung oder Verlust eines dem Gast gehörenden Autos oder sonstigen Fahrzeugs, darin zurückgelassener Gegenstände oder lebender Tiere, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf dem Parkplatz der Anlage oder außerhalb abgestellt wurden.
  6. Für Gegenstände, die an allgemein zugänglichen Orten auf dem Gelände zurückgelassen werden, haftet die Anlage nicht.

§ 7. RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER SACHEN

Im Zimmer zurückgelassene persönliche Gegenstände eines abreisenden Gastes werden auf dessen Kosten an die vom Gast angegebene Adresse geschickt. 2. Erhält die Anlage keine Anweisung des Gastes zur Rücksendung, bewahrt sie die Gegenstände drei Monate auf Kosten des Eigentümers auf; danach gehen sie in das Eigentum der Anlage über.

§ 8. NACHTRUHE

In der Anlage gilt von 23:00 bis 7:00 Uhr morgens Nachtruhe.

§9. BESCHWERDEN

  1. Gäste können bei festgestellten Mängeln der Leistungsqualität Beschwerden einreichen.
  2. Alle Beschwerden nimmt die Rezeption entgegen.
  3. Die Beschwerde ist unverzüglich nach Feststellung der Mängel des Leistungsstandards schriftlich einzureichen.

§ 10. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

  1. Die Anlage gestattet bei Vorlage eines aktuellen Impfpasses und mit Ausnahme aggressiver Tiere Tiere im Pavillon Kormoran und in den Ferienhäusern. Tiere dürfen sich gegen zusätzliche Gebühr und bei Anerkennung der geltenden Tieraufenthaltsordnung auf dem Gelände aufhalten.
  2. In allen Gebäuden und deren unmittelbarer Umgebung gilt außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ein vollständiges Rauch- und Verbot offenen Feuers. Die Kosten aller Feuerwehreinsätze infolge eines Verstoßes trägt der Gast, der den Einsatz verursacht hat. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot können dem Gast zusätzlich die Kosten der Zimmerdesinfektion berechnet werden.
  3. Auf dem Gelände und in den Zimmern dürfen keine gefährlichen Güter aufbewahrt werden – Waffen und Munition, entzündliche, explosive oder pyrotechnische Stoffe.
  4. Die Nutzung elektrischer und gasbetriebener Kocher ist in der Anlage vollständig verboten.
  5. In den Zimmern ist das Reinigen und Braten von Fischen sowie das Trocknen von Pilzen vollständig verboten.
  6. Fische dürfen nur an den jeweils vom Rezeptionsmitarbeiter angegebenen Orten gereinigt werden.
  7. Die Anlage behält sich vor, den Gast wegen Störungen, Renovierungen, unvorhersehbarer Ereignisse oder Reservierungsfehler in ein anderes Zimmer zu verlegen, unter Wahrung mindestens gleichwertiger Aufenthaltsbedingungen. Zimmer werden von der Anlage nicht nach dem Blick auf die Bucht kategorisiert.
  8. Der Gast muss den gesamten Aufenthalt spätestens am Anreisetag bezahlen. Bei Verkürzung des reservierten Aufenthalts durch den Gast erstattet die Anlage die eingezahlten Beträge nicht.

§ 11. PERSONENBEZOGENE DATEN

  1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten ist AMW REWITA Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warszawa.
  2. Der Datenschutzbeauftragte ist unter iod@rewita.pl erreichbar.
  3. Personenbezogene Daten werden verarbeitet zum Zweck:
    1. der Planung und Verwaltung der Leistungserbringung, Zahlungsabwicklung sowie Durchführung von Buchhaltungs-, Prüfungs-, Abrechnungs- und Inkassotätigkeiten;
    2. der Bearbeitung etwaiger Beschwerden und Erbringung bestellter Leistungen;
    3. der Streitbeilegung, Durchsetzung unserer Verträge und Darlegung, Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen;
    4. der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, z. B. zur Führung steuerlicher Verkaufsunterlagen oder zum Versand gesetzlich vorgeschriebener Mitteilungen und sonstiger Informationen.
  4. In Fällen erteilter Einwilligung werden personenbezogene Daten auch zum Versand von Angeboten und sonstigen Informationen über Leistungen (einschließlich Marketing-Newsletter) sowie Informationen über geplante Veranstaltungen verarbeitet.
  5. Personenbezogene Daten werden nicht zur automatisierten Entscheidungsfindung oder zur Erstellung anderer als oben beschriebener Profile verarbeitet.
  6. Personenbezogene Daten werden auf Grundlage von Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016), wonach die Verarbeitung zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft erforderlich ist oder zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen dient, sofern die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Gastes nicht überwiegen; die Verarbeitung kann auch auf der Einwilligung des Gastes beruhen, sofern diese eindeutig erteilt wurde.
  7. Insbesondere werden folgende Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet: 1) Kontaktdaten – wie vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse; 2) Zahlungsdaten – erforderliche Daten zur Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention, einschließlich Kredit- und Debitkartennummern, Sicherheitscodes und sonstiger Rechnungsdaten; 3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten – im Zusammenhang mit SPA-Leistungen und dem Zugang zu bestimmten Wellnessbereichen können wir um Gesundheitsinformationen bitten. Die Einwilligung ist Grundlage jeder Nutzung dieser Informationen; ohne Einwilligung kann die Nutzung bestimmter Anwendungen nicht möglich sein; 4) Sonstige personenbezogene Daten – gelegentlich können wir um Angaben zu Geburtsdatum, Gewohnheiten oder Vorlieben bitten, um Glückwünsche zu senden; die Einwilligung ist Grundlage jeder Nutzung dieser Informationen.
  8. Empfänger personenbezogener Daten sind ausschließlich gesetzlich dazu berechtigte Stellen sowie an der Leistungserbringung beteiligte Stellen.
  9. Personenbezogene Daten werden nicht in Drittländern verarbeitet.
  10. Personenbezogene Daten werden 10 Jahre gespeichert.
  11. Vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen hat der Gast das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung und auf Einschränkung der Verarbeitung. Er hat ferner das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und die Übertragung seiner Daten zu verlangen. Insbesondere kann er eine Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen; bei wiederholter Ausübung kann die Gesellschaft hierfür eine angemessene Gebühr erheben. Wurde die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt, kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf. Nach Widerruf kann die Verarbeitung fortgesetzt werden, wenn eine andere Rechtsgrundlage besteht.
  12. Der Gast hat das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
  13. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig; die Verweigerung kann jedoch zur Ablehnung der Leistung/des Vertrags führen.

Direktor der Niederlassung Rewia Pieczyska