Rewita Sopot "Korab"
Rewita Sopot „Imperial”
Rewita Zakopane
Rewita Solina
Rewita Jurata Delfin
Rewita Międzyzdroje
Rewita Rynia
Rewita Waplewo
Rewita Sopot "Rusałka"
Rewita Rogowo
Rewita Kościelisko
Rewita Pieczyska
Rewita Mielno
Rewita Jurata Bursztyn
Rewita Jurata Kormoran
Rewita Jurata Jantar
Rewita Jurata Czajka
Czoch Castle
Willa Ingeborg

Bei der AMW REWITA Sp. z o.o. wurde eine Antikorruptionsrichtlinie eingeführt. Wir laden Sie ein, die Antikorruptions-Erklärung der AMW REWITA Sp. z o.o. zur Kenntnis zu nehmen. Die Richtlinie gilt seit dem 1. April 2024.

Inhalt der Erklärung zum Download

Antikorruptions-Erklärung AMW Rewita

  1. Die Gesellschaft bekennt sich zur Nulltoleranz gegenüber Korruption und setzt sie strikt in allen Tätigkeitsbereichen um. Nulltoleranz gilt für jede Korruptionsform, unabhängig von öffentlichem oder privatem Sektor und unabhängig davon, ob sie der Gesellschaft oder ihren Stakeholdern Vorteile bringt bzw. bringen könnte. Ziel: Korruption aktiv verhindern; ein Umfeld schaffen, das auf Integrität, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz beruht.
  2. Die Nulltoleranz-Richtlinie gilt für alle Stakeholder, insbesondere Mitarbeitende – unabhängig von Beschäftigungs-/Kooperationsform und Funktion – sowie für Lieferanten und Kunden.
  3. Mitarbeitende machen keine Geschenke und nehmen keine Geschenke an, die das Vertrauen in die Unparteilichkeit ihrer Arbeit beeinträchtigen könnten.
  4. Stakeholder müssen die Grundsätze einhalten:

    a) Verboten ist jedes Verhalten, das Korruptionscharakter hat, insbesondere das Anbieten, Versprechen, Gewähren, Annehmen, Fordern oder Bemühen um ungebührliche Vorteile – finanziell oder nicht finanziell, insbesondere im Zusammenhang mit der Erfüllung dienstlicher Pflichten;
    b) Verboten sind Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen, die die Übergabe bzw. Annahme ungebührlicher Vorteile verweigert haben.
  5. Mitarbeitende sollen ihre dienstlichen Pflichten nicht in Situationen ausüben, in denen sie mit einem Lieferanten, Kunden oder anderen Stakeholder in einem rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnis zusammenarbeiten, das berechtigte Zweifel an dessen Unparteilichkeit wecken kann.
  6. Jede Person, die an einem Korruptionsanzeichen aufweisenden Vorfall beteiligt war oder Zeuge war bzw. Informationen dazu besitzt, ist verpflichtet, ihn unverzüglich zu melden.
  7. Die Geschäftsleitung der Gesellschaft bekennt sich ausdrücklich zu Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und zur kontinuierlichen Verbesserung des Managementsystems für Anti-Korruptionsmaßnahmen.
  8. Die Geschäftsleitung erwartet von allen Stakeholdern höchste ethische Standards sowie die Einhaltung der allgemein geltenden Rechtsvorschriften.
  9. Der Vorstand stellt Personen, die Unregelmäßigkeiten und/oder Korruptionsvorfälle melden, spezielle vertrauliche Kommunikationskanäle und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen bereit; er versichert, dass keine Konsequenzen gegenüber Personen gezogen werden, die in gutem Glauben Verdachtsmomente korrupten Verhaltens melden.
  10. Meldungen in bösem Glauben können zu disziplinarischen und rechtlichen Konsequenzen führen.
  11. Meldungen sind schriftlich an die Postadresse der AMW REWITA Sp. z o.o., ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warschau, „mit dem Zusatz „Interne Revision und Antikorruptionssystem““ oder elektronisch an sygnalista@rewita.pl zu richten. Mitarbeitende können Meldungen über interne Kanäle einreichen. Meldungen werden vertraulich behandelt und mit gebotener Sorgfalt geprüft.

Vorstand der AMW REWITA Sp. z o.o.