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Willa Ingeborg

ORDNUNG DER AMW REWITA Sp. z o.o.

Niederlassung Rewita Waplewo

§ 1. GEGENSTAND DER ORDNUNG

  1. Die Ordnung der AMW REWITA Sp. z o.o., Niederlassung Rewita Waplewo (nachfolgend: Ordnung des Zentrums), regelt die Erbringung von Leistungen, die Haftung sowie den Aufenthalt auf dem Gelände der Niederlassung Rewita Waplewo (nachfolgend: Zentrum) und ist Bestandteil des Vertrags, der durch Reservierung und Zahlung der Reservierungsgebühr oder des gesamten Aufenthaltspreises zustande kommt. Mit diesen Handlungen bestätigt der Gast, die Ordnung des Zentrums gelesen zu haben und anzuerkennen.
  2. Die Ordnung des Zentrums gilt für alle Gäste auf dem Gelände des Zentrums.
  3. Die Ordnung des Zentrums liegt an der Rezeption, in jedem Hotelzimmer und auf der Website zur Einsicht aus.

§ 2. HOTELTAG

  1. Zimmer im Zentrum werden tageweise vermietet.
  2. Der Hoteltag dauert von 17.00 Uhr bis 10.00 Uhr des folgenden Tages.
  3. Wird das Zimmer nicht bis 10.00 Uhr verlassen, werden Gebühren für einen weiteren Tag berechnet, ohne Möglichkeit einer weiteren Unterbringung.
  4. Der Gast muss den Wunsch nach Verlängerung des Hoteltags rechtzeitig an der Rezeption melden. Das Zentrum kann die Verlängerung insbesondere bei vollständiger Belegung oder bei Gästen, die die Ordnung nicht beachten, ablehnen.
  5. Das Zentrum behält sich vor, die Verlängerung des Aufenthalts abzulehnen, wenn der bisherige Aufenthalt nicht vollständig bezahlt wurde.

§ 3. RESERVIERUNG UND AUFENTHALT

  1. Voraussetzung für die Überlassung eines Gästezimmers ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und einer ausgefüllten Gästekarte beim Rezeptionsmitarbeiter.
  2. Der Gast darf das Zimmer auch während des bezahlten Aufenthalts Dritten nicht überlassen.
  3. Auswärtige Personen dürfen Gäste von 10:00 bis 20:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption besuchen.
  4. Voraussetzung für die Annahme einer Reservierung ist die Zahlung der Reservierungsgebühr gemäß den im Unternehmen geltenden Reservierungsbestimmungen.
  5. Das Zentrum kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der bei einem früheren Aufenthalt die Ordnung grob verletzt hat, insbesondere durch Schäden am Eigentum des Zentrums oder der Gäste oder durch Personenschäden bei Gästen, Mitarbeitern der AMW REWITA Sp. z o.o. oder anderen Personen im Zentrum.
  6. Der Aufenthaltspreis umfasst keine örtlichen Abgaben, die das Zentrum bei der Anmeldung erheben muss.

§4. LEISTUNGEN

  1. Bei Beanstandungen der Leistungsqualität wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter den Standard verbessern können.
  2. Das Zentrum muss den Gästen Folgendes gewährleisten:
    • Bedingungen für vollständige und ungestörte Erholung,
    • Sicherheit während des Aufenthalts, einschließlich der vertraulichen Behandlung von Gästeinformationen,
    • professionellen und höflichen Service für alle im Zentrum erbrachten Leistungen,
    • Reinigung des Zimmers und notwendige Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes, in seiner Anwesenheit nur mit seiner Zustimmung oder auf seinen Wunsch.
  3. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Zentrum im Aufenthaltspreis kostenlos folgende Leistungen:
    • Informationen zu Aufenthalt und Reise,
    • Weckruf zur gewünschten Zeit,
    • Aufbewahrung von Geld und Wertsachen im Safe während des Aufenthalts, vorbehaltlich § 6 Abs. 4 der Ordnung,
    • Bestellung von Taxis,
  4. Das Zentrum kann zusätzliche Leistungen nach gesonderten Bestimmungen und Preislisten anbieten.

§ 5. HAFTUNG DER GÄSTE

  1. Kinder unter 12 Jahren müssen sich auf dem Gelände unter ständiger Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter befinden. Diese haften materiell für alle durch die Kinder verursachten Schäden.
  2. Der Gast haftet vollständig für alle durch ihn oder seine Besucher verursachten Beschädigungen oder Zerstörungen an Ausstattung und technischen Geräten des Zentrums. Das Zentrum kann den Gast auch nach seiner Abreise mit den Schäden belasten.
  3. Bei Verstößen gegen die Ordnung kann das Zentrum der betreffenden Person Leistungen verweigern. Sie muss den Forderungen des Zentrums unverzüglich nachkommen, Leistungen bis dahin sowie etwaige Schäden bezahlen und das Zentrum verlassen.
  4. Beim Verlassen des Zimmers muss der Gast aus Sicherheitsgründen den Fernseher ausschalten, das Licht löschen, die Wasserhähne schließen und die Tür abschließen. Schlüssel/Karte sind an der Rezeption abzugeben. Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von Heizgeräten und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung gehören, in Zimmern und sonstigen Räumen verboten. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile von Computergeräten. Hinweise, Anträge sowie festgestellte Ausstattungsmängel und Funktionsstörungen
von Geräten sind der Rezeption zu melden.

§ 6. HAFTUNG DES ZENTRUMS

  1. Das Zentrum haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die von Nutzern seiner Leistungen eingebracht wurden, im Umfang des Zivilgesetzbuchs (Art. 846 ff. ZGB).
  2. Der Gast muss die Rezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens informieren.
  3. Das Zentrum haftet für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert nur, wenn diese zur Aufbewahrung im Safe übergeben wurden.
  4. Das Zentrum darf die Annahme besonders wertvoller Gegenstände, größerer Geldbeträge, sicherheitsgefährdender oder sperriger Gegenstände, die nicht im Safe untergebracht werden können, ablehnen.
  5. Das Zentrum haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des dem Gast gehörenden Autos oder sonstigen Fahrzeugs, darin zurückgelassener Gegenstände oder lebender Tiere, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf dem Parkplatz des Zentrums oder außerhalb abgestellt wurden.
  6. Für Gegenstände, die an allgemein zugänglichen Orten des Zentrums zurückgelassen werden, haftet das Zentrum nicht.

§ 7. RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER SACHEN

  1. Persönliche Gegenstände, die ein abreisender Gast im Zimmer zurücklässt, werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse gesandt.
  2. Geht keine Anweisung des Gastes zur Rücksendung ein, bewahrt das Zentrum die Gegenstände drei Monate auf Kosten des Eigentümers auf; danach gehen sie in das Eigentum des Zentrums über.

§ 8. NACHTRUHE

Im Zentrum gilt Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr morgens.

§9. BESCHWERDEN

  1. Gäste dürfen bei festgestellten Mängeln der Leistungsqualität Beschwerden einreichen.
  2. Alle Beschwerden nimmt die Rezeption entgegen.
  3. Die Beschwerde ist unverzüglich nach Feststellung der Mängel des Leistungsstandards schriftlich einzureichen.

§ 10. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

  1. Das Zentrum gestattet gegen eine zusätzliche Gebühr, bei Vorlage eines gültigen Impfpasses und mit Ausnahme aggressiver Tiere, Tiere in bestimmten Zimmern. Tierhalter müssen Verunreinigungen beseitigen und die Tiere außerhalb des Zentrums ausführen. Im Zentrum sind Tiere ausschließlich an der Leine zu führen; größere Hunde müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen. Tierhalter haften vollständig für ihre Tiere.
  2. In allen Gebäuden und der unmittelbaren Umgebung des Zentrums gilt außerhalb ausgewiesener Bereiche ein vollständiges Rauch- und Feuerverbot. Kosten für Feuerwehreinsätze infolge eines Verstoßes trägt der verursachende Gast. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot können zusätzlich die Kosten der Zimmerdesinfektion berechnet werden.
  3. In den Zimmern dürfen keine gefährlichen Güter aufbewahrt werden – Waffen und Munition, entzündliche, explosive oder pyrotechnische Stoffe.
  4. Auf dem Gelände ist das Entzünden von Feuer und das Grillen außerhalb der von der Rezeption bezeichneten Bereiche vollständig verboten.
  5. Die Benutzung elektrischer und gasbetriebener Kocher ist im Zentrum vollständig verboten.
  6. Gäste in Apartments werden gebeten, vor der Abreise die Kamine zu löschen.
  7. Fisch darf nur an einem vom Rezeptionsmitarbeiter bezeichneten Ort gereinigt und gebraten werden.
  8. Das Zentrum darf den Gast wegen Störungen, Renovierungen, zufälliger Ereignisse oder Reservierungsfehler in ein anderes Zimmer verlegen, wobei die Aufenthaltsbedingungen nicht verschlechtert werden dürfen (gleicher oder besserer Standard).
  9. Der Gast muss den gesamten Aufenthalt 7 Tage vor Anreise bezahlen. In besonderen Fällen ist dies mit Zustimmung des Zentrumsleiters spätestens am Anreisetag möglich.
  10. Bei Verkürzung des reservierten Aufenthalts durch den Gast werden geleistete Zahlungen nicht erstattet. Wird der Aufenthalt vor vollständiger Abrechnung verkürzt, berechnet das Zentrum für jeden nicht genutzten Tag 30 % des Wertes aus der Reservierungsgebühr.

§ 11. PERSONENBEZOGENE DATEN

  1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten ist AMW REWITA Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warszawa.
  2. Der Datenschutzbeauftragte ist unter iod@rewita.pl erreichbar.
  3. Personenbezogene Daten werden verarbeitet zum Zweck:
    1. der Planung und Verwaltung der Leistungserbringung, Zahlungsabwicklung sowie Buchhaltungs-, Prüfungs-, Abrechnungs- und Inkassotätigkeiten;
    2. der Bearbeitung etwaiger Beschwerden und Erbringung bestellter Leistungen;
    3. der Streitbeilegung, Durchsetzung unserer Verträge sowie Geltendmachung, Begründung oder Abwehr von Ansprüchen;
    4. der Sicherstellung der Einhaltung von Anforderungen rechtlichen Zwecken, z. B. Führung steuerlich erforderlicher Verkaufsunterlagen oder Versand gesetzlich vorgeschriebener Benachrichtigungen und sonstiger Informationen.
  4. Bei erteilter Einwilligung werden personenbezogene Daten auch für Angebote und sonstige Informationen über Dienstleistungen, einschließlich Marketing-Newsletter, sowie Informationen über geplante Veranstaltungen verarbeitet.
  5. Personenbezogene Daten werden nicht für automatisierte Entscheidungen oder andere als die oben beschriebenen Profile verarbeitet.
  6. Personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016) verarbeitet, wenn dies zur Erfüllung oder gesetzlicher Pflichten der Gesellschaft erforderlich ist oder zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen dient, sofern Interessen oder Grundrechte und Freiheiten des Gastes nicht überwiegen; auch eine eindeutig erteilte Einwilligung des Gastes kann Grundlage sein.
  7. Erhoben und verarbeitet werden insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten:
    1. Kontaktdaten: vollständiger Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse;
    2. Zahlungsdaten: für Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention erforderliche Daten, einschließlich Kredit- und Debitkartennummern, Sicherheitscode-Nummern und sonstiger rechnungsbezogener Angaben;
    3. Besondere Kategorien: Für SPA-Leistungen und Zugang zu bestimmten Wellness-Einrichtungen können Gesundheitsinformationen erfragt werden. Jede Nutzung setzt Einwilligung voraus; ohne sie sind bestimmte Behandlungen möglicherweise nicht nutzbar;
    4. Sonstige Daten: Gelegentlich können Geburtsdatum, Gewohnheiten oder Vorlieben erfragt werden, um Glückwünsche zu senden; jede Nutzung setzt Einwilligung voraus
  8. Empfänger personenbezogener Daten sind ausschließlich gesetzlich zum Erhalt Berechtigte sowie an der Leistungserbringung beteiligte Stellen.
  9. Personenbezogene Daten werden nicht in Drittländern verarbeitet.
  10. Personenbezogene Daten werden 10 Jahre gespeichert.
  11. Vorbehaltlich gesetzlicher Voraussetzungen hat der Gast Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie auf Widerspruch und Datenübertragung; insbesondere kann er eine Kopie gespeicherter Daten verlangen. Bei wiederholter Inanspruchnahme darf die Gesellschaft eine angemessene Gebühr erheben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin auf ihrer Grundlage erfolgten Verarbeitung. Danach darf die Verarbeitung bei anderer Rechtsgrundlage fortgesetzt werden.
  12. Der Gast darf bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einreichen.
  13. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig; ihre Verweigerung kann jedoch zur Ablehnung der Leistung oder Vertragserfüllung führen.

Direktor der Niederlassung Rewita Waplewo