Our resorts
Rewita Sopot "Korab"
Rewita Sopot „Imperial”
Rewita Zakopane
Rewita Solina
Rewita Jurata Delfin
Rewita Międzyzdroje
Rewita Rynia
Rewita Waplewo
Rewita Sopot "Rusałka"
Rewita Rogowo
Rewita Kościelisko
Rewita Pieczyska
Rewita Mielno
Rewita Jurata Bursztyn
Rewita Jurata Kormoran
Rewita Jurata Jantar
Rewita Jurata Czajka
Czoch Castle
Willa Ingeborg
Our resorts
Rewita Sopot "Korab"
Rewita Sopot „Imperial”
Rewita Zakopane
Rewita Solina
Rewita Jurata Delfin
Rewita Międzyzdroje
Rewita Rynia
Rewita Waplewo
Rewita Sopot "Rusałka"
Rewita Rogowo
Rewita Kościelisko
Rewita Pieczyska
Rewita Mielno
Rewita Jurata Bursztyn
Rewita Jurata Kormoran
Rewita Jurata Jantar
Rewita Jurata Czajka
Czoch Castle
Willa Ingeborg
HAUSORDNUNG AMW REWITA Sp. z o.o.
Niederlassung Rewita Solina
§ 1. GEGENSTAND
- Diese Hausordnung der AMW REWITA Sp. z o. o., Niederlassung Rewita Solina (Anlage), regelt Dienstleistungen, Haftung und Aufenthalt auf dem Anlagengelände und ist Bestandteil des Vertrags, der durch Reservierung, Zahlung der Reservierungsgebühr oder des gesamten Aufenthaltspreises zustande kommt. Damit bestätigt der Gast, die Hausordnung gelesen zu haben und zu akzeptieren.
- Sie gilt für alle Gäste auf dem Anlagengelände.
- Sie ist an der Rezeption und auf der Website einsehbar.
§ 2. HOTELTAG
- Zimmer werden tageweise vermietet.
- Der Hoteltag dauert von 15:00 bis 10:00 Uhr des Folgetags.
- Bei 14-tägigen Urlaubsaufenthalten beginnt er um 17:00 und endet um 10:00 Uhr des Folgetags.
- Wird das Zimmer nicht bis 10.00 Uhr verlassen, werden Gebühren für einen weiteren Hoteltag ohne Möglichkeit weiterer Unterbringung berechnet.
- Eine Verlängerung ist rechtzeitig an der Rezeption zu melden. Die Anlage kann sie insbesondere bei voller Belegung der Unterkunftsplätze (Zimmer) oder bei Verstößen gegen die Hausordnung ablehnen.
- Eine Verlängerung kann auch abgelehnt werden, wenn der bisherige Aufenthalt nicht vollständig bezahlt ist.
§ 3. RESERVIERUNG UND AUFENTHALT
- Für die Überlassung eines Zimmers sind beim Rezeptionsmitarbeiter ein Lichtbildausweis und eine ausgefüllte Aufenthaltskarte vorzulegen.
- Der Gast darf das Zimmer auch während des bezahlten Aufenthalts nicht Dritten überlassen.
- Externe Personen dürfen Gäste von 10:00 bis 20:00 Uhr besuchen, wenn sie zuvor an der Rezeption angemeldet wurden.
- Reservierungen werden erst nach Zahlung der Reservierungsgebühr gemäß den gesellschaftlichen Bestimmungen zur Reservierung von Dienstleistungen angenommen.
- Die Aufnahme kann verweigert werden, wenn ein Gast bei einem früheren Aufenthalt die Hausordnung grob verletzt hat, insbesondere durch Schäden am Eigentum der Anlage oder der Gäste oder durch Körperverletzung eines Gastes, AMW-REWITA-Mitarbeiters oder anderer Personen in der Anlage.
- Örtliche Abgaben, zu deren Erhebung die Anlage verpflichtet ist, sind im Aufenthaltspreis nicht enthalten und werden bei der Anmeldung erhoben.
§ 4. DIENSTLEISTUNGEN
- Beanstandungen der Dienstleistungsqualität sind unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter den Leistungsstandard verbessern können.
- Die Anlage gewährleistet:
- vollständige und ungestörte Erholung,
- Sicherheit einschließlich vertraulicher Behandlung der Gästeinformationen,
- professionellen und höflichen Service bei allen Anlagendienstleistungen,
- Zimmerreinigung und notwendige Gerätereparaturen während der Abwesenheit; in Anwesenheit des Gastes nur mit dessen Zustimmung oder auf dessen Wunsch.
- Auf Wunsch und im Aufenthaltspreis enthalten:
- Informationen zum Aufenthalt und zur Reise,
- Weckruf zur gewünschten Zeit.
- Zusatzleistungen können nach gesonderten Bestimmungen und Preislisten erbracht werden.
§ 5. HAFTUNG DER GÄSTE
- Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Anlagengelände ständig von ihren gesetzlichen Vertretern beaufsichtigt werden. Diese haften für alle durch das Verhalten der Kinder verursachten Schäden.
- Der Gast haftet uneingeschränkt für alle durch ihn oder seine Besucher verschuldeten Schäden und Zerstörungen an Ausstattung und technischen Geräten der Anlage. Schäden können auch nach der Abreise berechnet werden.
- Bei Verstößen kann die Anlage Dienstleistungen verweigern. Die betreffende Person muss den Forderungen unverzüglich nachkommen, bisherige Leistungen bezahlen, Schäden ersetzen und die Anlage verlassen.
- Beim Verlassen des Zimmers muss der Gast aus Sicherheitsgründen stets den Fernseher ausschalten, das Licht löschen, Wasserhähne schließen und die Tür abschließen. Schlüssel/Karte sind an der Rezeption abzugeben. Aus Brandschutzgründen sind Heizgeräte und andere nicht zur Raumausstattung gehörende elektrische Geräte in Zimmern und sonstigen Räumen verboten; Ladegeräte und Netzteile für Computergeräte sind ausgenommen. Alle Hinweise und Anträge sowie festgestellte Ausstattungsmängel oder Funktionsstörungen sind an der Rezeption zu melden.
§ 6. HAFTUNG DER ANLAGE
- Die Anlage haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die Nutzer ihrer Dienstleistungen eingebracht haben, nach dem Zivilgesetzbuch, Art. 846 ff. ZGB.
- Schäden sind der Rezeption unverzüglich nach Feststellung zu melden.
- Keine Haftung besteht für Beschädigung oder Verlust des Autos oder sonstigen Fahrzeugs des Gastes, darin zurückgelassener Gegenstände oder lebender Tiere, unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf dem Anlagenparkplatz oder außerhalb des Geländes steht.
- Für Gegenstände, die an allgemein zugänglichen Orten des Anlagengeländes zurückgelassen werden, haftet die Anlage nicht.
§ 7. RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER SACHEN
- Persönliche Gegenstände, die ein abreisender Gast im Zimmer lässt, werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse gesandt.
- Ohne Anweisung zur Rücksendung bewahrt die Anlage sie drei Monate auf Kosten des Eigentümers auf; danach gehen sie in ihr Eigentum über.
§ 8. NACHTRUHE
Nachtruhe gilt von 23:00 bis 7:00 Uhr morgens.
§ 9. BESCHWERDEN
- Bei festgestellten Qualitätsmängeln dürfen Gäste Beschwerden einreichen.
- Alle Beschwerden nimmt die Rezeption entgegen.
- Sie sind schriftlich und unverzüglich nach Feststellung der Mängel des Dienstleistungsstandards einzureichen.
§ 10. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
- Die Anlage nimmt keine Tiere auf.
- In allen Anlagengebäuden und ihrer unmittelbaren Umgebung gilt absolutes Rauchverbot sowie Verbot offenen Feuers, außer in dafür vorgesehenen Bereichen. Der Gast, der wegen eines Verstoßes einen Feuerwehreinsatz verursacht, trägt dessen gesamte Kosten. Bei Rauchverstößen können zusätzlich Desinfektionskosten für das Zimmer berechnet werden.
- In Zimmern dürfen keine gefährlichen Güter gelagert werden: Waffen und Munition sowie brennbare, explosive oder pyrotechnische Materialien.
- Bei Störungen, Renovierungen, unvorhersehbaren Ereignissen oder Reservierungsfehlern darf die Anlage den Gast bei gleichen oder besseren Aufenthaltsbedingungen (gleicher oder höherer Standard) in ein anderes Zimmer verlegen.
- Der gesamte Aufenthalt ist spätestens am Anreisetag in der Anlage zu bezahlen.
- Bei vom Gast verkürztem Aufenthalt berechnet die Anlage 30 % des Wertes jedes nicht genutzten Tages aus der Reservierungsgebühr.
§ 11. PERSONENBEZOGENE DATEN
- Verantwortlicher: AMW REWITA Sp. z o.o., ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warszawa, Warschau.
- Der Datenschutzbeauftragte ist unter iod@rewita.pl erreichbar.
- Personenbezogene Daten werden verarbeitet für:
- Planung und Verwaltung von Dienstleistungen, Zahlungsabwicklung sowie Buchführungs-, Prüfungs-, Abrechnungs- und Inkassotätigkeiten;
- Bearbeitung von Beschwerden und Erbringung bestellter Dienstleistungen;
- Streitbeilegung, Durchsetzung unserer Verträge sowie Begründung, Geltendmachung oder Verteidigung von Ansprüchen;
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, z. B. Führung von Verkaufsunterlagen für Steuerzwecke sowie Versand gesetzlich vorgeschriebener Mitteilungen und sonstiger Informationen.
- Bei Einwilligung auch für Angebote und sonstige Informationen über Dienstleistungen (einschließlich Marketing-Newslettern) sowie geplante Veranstaltungen.
- Keine Verarbeitung zur automatisierten Entscheidungsfindung oder Erstellung anderer als der oben beschriebenen Profile.
- Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016), soweit sie zur Erfüllung oder Durchführung gesetzlicher Pflichten der Gesellschaft oder zur Wahrung ihres berechtigten Interesses erforderlich ist, sofern nicht Interessen oder Grundrechte und -freiheiten des Gastes überwiegen; sie kann auch auf einer eindeutig erteilten Einwilligung beruhen.
- Erhoben und verarbeitet werden insbesondere:
- Kontaktdaten, etwa vollständiger Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Zahlungsdaten für Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention, darunter Kredit- und Debitkartennummern, Sicherheitscodenummern sowie sonstige abrechnungsbezogene Informationen;
- besondere Kategorien personenbezogener Daten: Im Zusammenhang mit SPA-Dienstleistungen und der Gewährung des Zutritts zu bestimmten Wellness-Einrichtungen können wir uns wenden an
Direktor der Niederlassung Rewita Solina