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HAUSORDNUNG DER AMW REWITA Sp. z o.o.

Niederlassung Rewita Rogowo

§ 1. GEGENSTAND DER HAUSORDNUNG

  1. Die Hausordnung der AMW REWITA Sp. z o.o., Niederlassung Rewita Rogowo (nachfolgend: Hausordnung des Zentrums), legt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Verantwortlichkeit sowie den Aufenthalt auf dem Gelände der Niederlassung Rewita Rogowo (nachfolgend: Zentrum) fest und ist Bestandteil des Vertrags, der durch die Buchung, die Zahlung der Buchungsgebühr oder des gesamten Aufenthaltspreises im Zentrum zustande kommt. Mit diesen Handlungen bestätigt der Gast, die Bedingungen der Hausordnung des Zentrums gelesen zu haben und zu akzeptieren.
  2. Die Hausordnung des Zentrums gilt für alle Gäste, die sich auf dem Gelände des Zentrums aufhalten.
  3. Die Hausordnung des Zentrums liegt an der Rezeption des Zentrums sowie auf der Website zur Einsicht aus.

§ 2. HOTELTAG

  1. Die Zimmer im Zentrum werden tageweise vermietet.
  2. Der Hoteltag dauert von 17:00 Uhr bis 10:00 Uhr des folgenden Tages.
  3. Bei 7- und 14-tägigen Ferienaufenthalten beginnt der Hoteltag um 17:00 Uhr und dauert bis 10:00 Uhr des folgenden Tages.
  4. Wird das Zimmer nicht bis 10:00 Uhr verlassen, wird ohne Möglichkeit einer weiteren Unterbringung das Entgelt für den folgenden Tag berechnet.
  5. Der Gast sollte einen Wunsch nach Verlängerung des Hoteltags rechtzeitig an der Rezeption des Zentrums anmelden. Das Zentrum kann den Wunsch nach Verlängerung insbesondere dann ablehnen, wenn alle Übernachtungsplätze (Zimmer) belegt sind oder Gäste die geltende Hausordnung des Zentrums nicht einhalten.
  6. Das Zentrum behält sich vor, eine Verlängerung des Aufenthalts abzulehnen, wenn der bisherige Aufenthalt nicht vollständig bezahlt wurde.

§ 3. BUCHUNG UND AUFENTHALT

  1. Voraussetzung für die Überlassung eines Gästezimmers ist die Vorlage eines Lichtbildausweises beim Rezeptionsmitarbeiter sowie einer ausgefüllten Gästekarte.
  2. Der Gast darf das Zimmer nicht Dritten überlassen, auch wenn der Zeitraum, für den er das Aufenthaltsentgelt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
  3. Auswärtige Personen dürfen Gäste von 10:00 bis 22:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption des Zentrums besuchen.
  4. Voraussetzung für die Annahme einer Buchung ist die Zahlung der Buchungsgebühr gemäß den im Unternehmen geltenden Regelungen zur Buchung von Dienstleistungen.
  5. Das Zentrum kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der bei einem früheren Aufenthalt die Hausordnung des Zentrums grob verletzt hat, insbesondere durch die Beschädigung von Eigentum des Zentrums oder der Gäste oder durch körperliche Schäden an Gästen, Mitarbeitern der AMW REWITA Sp. z o.o. oder anderen im Zentrum anwesenden Personen.
  6. Der Aufenthaltspreis umfasst keine örtlichen Abgaben, zu deren Erhebung das Zentrum verpflichtet ist und die bei der Anmeldung erhoben werden.

§4. DIENSTLEISTUNGEN

  1. Bei Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption des Zentrums zu melden, damit die Mitarbeiter den Standard der erbrachten Dienstleistungen verbessern können.
  2. Das Zentrum ist verpflichtet, den Gästen Folgendes zu gewährleisten:
    • Bedingungen für vollständige und ungestörte Erholung,
    • Sicherheit während des Aufenthalts, einschließlich der vertraulichen Behandlung von Informationen über den Gast,
    • professionellen und höflichen Service bei allen im Zentrum erbrachten Dienstleistungen,
    • Reinigung des Zimmers und notwendige Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes, in seiner Anwesenheit nur mit seiner Zustimmung oder auf seine Bitte.
  3. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Zentrum im Aufenthaltspreis außerdem folgende Leistungen:
    • Informationen zu Aufenthalt und Reise,
    • Weckruf zur gewünschten Uhrzeit,
    • Aufbewahrung von Geld und Wertgegenständen im Depot während des Aufenthalts des Gastes im Zentrum, vorbehaltlich § 6 Abs. 4 der Hausordnung des Zentrums,
    • Bestellung von Taxis.
  4. Das Zentrum kann zusätzliche Dienstleistungen auf Grundlage gesonderter Regelungen und Preislisten erbringen.

§ 5. VERANTWORTUNG DER GÄSTE

  1. Kinder unter 12 Jahren müssen sich auf dem Gelände des Zentrums unter ständiger Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter befinden. Die gesetzlichen Vertreter haften materiell für alle durch das Verhalten der Kinder entstandenen Schäden.
  2. Der Gast haftet vollständig für jede Beschädigung oder Zerstörung der Ausstattung und technischen Geräte des Zentrums, die durch ihn oder von ihm besuchte Personen verursacht wurde. Das Zentrum behält sich vor, dem Gast die verursachten Schäden auch nach seiner Abreise in Rechnung zu stellen.
  3. Bei Verletzung der Bestimmungen der Hausordnung des Zentrums kann das Zentrum der verletzenden Person die Erbringung von Dienstleistungen verweigern. Netzteile von Computerausrüstung. Alle Hinweise und Anträge sowie von Gästen festgestellte Mängel an der Ausstattung des Zentrums und Funktionsstörungen von Geräten sind an der Rezeption des Zentrums zu melden.

§ 6. HAFTUNG DES ZENTRUMS

  1. Das Zentrum haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die von Personen eingebracht wurden, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen, im Umfang der Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs (Art. 846 ff. ZGB).
  2. Der Gast hat die Rezeption des Zentrums unverzüglich nach Feststellung eines Schadens zu benachrichtigen.
  3. Das Zentrum haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert nur, wenn diese zur Aufbewahrung im Depot übergeben wurden.
  4. Das Zentrum behält sich vor, die Annahme besonders wertvoller Gegenstände, erheblicher Geldbeträge, sicherheitsgefährdender Gegenstände sowie sperriger Gegenstände, die nicht im Depot untergebracht werden können, zu verweigern.
  5. Das Zentrum haftet nicht für Beschädigung oder Verlust eines dem Gast gehörenden Pkw oder sonstigen Fahrzeugs, darin zurückgelassener Gegenstände oder lebender Tiere, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf dem Parkplatz des Zentrums oder außerhalb des Geländes abgestellt wurden.
  6. Das Zentrum haftet nicht für Gegenstände, die an allgemein zugänglichen Orten auf dem Gelände des Zentrums zurückgelassen wurden.

§ 7. RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER GEGENSTÄNDE

  1. Persönliche Gegenstände, die ein abreisender Gast im Zimmer zurücklässt, werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse geschickt.
  2. Erhält das Zentrum vom Gast keine Anweisung zur Rücksendung der zurückgelassenen Sachen, bewahrt es diese Gegenstände drei Monate lang auf Kosten des Eigentümers auf; nach Ablauf dieser Frist gehen die Gegenstände in das Eigentum des Zentrums über.

§ 8. NACHTRUHE

Im Zentrum gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens Nachtruhe.

§9. BESCHWERDEN

  1. Gäste haben das Recht, bei festgestellten Mängeln der Dienstleistungsqualität Beschwerden einzureichen.
  2. Alle Beschwerden werden von der Rezeption des Zentrums entgegengenommen.
  3. Die Beschwerde ist nach Feststellung von Mängeln des Leistungsstandards unverzüglich schriftlich einzureichen.

§ 10. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

  1. Das Zentrum gestattet keine Tiere.
  2. In allen Gebäuden des Zentrums und deren unmittelbarer Umgebung gilt ein vollständiges Rauchverbot sowie ein Verbot der Verwendung offenen Feuers, ausgenommen die dafür vorgesehenen Bereiche. Kosten für alle Feuerwehreinsätze, die durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehen, werden dem Gast auferlegt, der den Einsatz verursacht hat. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot können dem Gast zusätzlich die Kosten für die Desinfektion des Zimmers in Rechnung gestellt werden.
  3. In den Zimmern des Zentrums dürfen keine gefährlichen Ladungen – Waffen und Munition, entzündliche, explosive oder pyrotechnische Stoffe – aufbewahrt werden.
  4. Auf dem Gelände des Zentrums ist das Entzünden von Feuerstellen und Grills vollständig verboten, ausgenommen die dafür vorgesehenen Bereiche.
  5. Im Zentrum ist die Verwendung elektrischer und gasbetriebener Kocher vollständig verboten.
  6. In den Zimmern und am Molo ist das Reinigen und Braten von Fischen sowie das Trocknen von Pilzen vollständig verboten.
  7. Das Zentrum behält sich vor, den Gast unter Wahrung des Grundsatzes gleichbleibender oder besserer Aufenthaltsbedingungen (gleicher oder höherer Standard) wegen Störungen, Renovierungen, zufälliger Ereignisse oder Buchungsfehler in ein anderes Zimmer zu verlegen (Zimmerwechsel).
  8. Der Gast ist verpflichtet, den gesamten Aufenthalt 7 Tage vor der Anreise zu bezahlen. In besonderen Fällen mit Zustimmung des Direktors des Zentrums spätestens am Anreisetag.
  9. Bei Verkürzung des gebuchten Aufenthalts durch den Gast erstattet das Zentrum bereits gezahlte Beträge nicht. Wird der Aufenthalt vor vollständiger Abrechnung verkürzt, berechnet das Zentrum 30 % des Wertes jedes nicht genutzten Tages aus der Buchungsgebühr. 10. Auf dem Gelände des Zentrums gilt ein Alkoholverbot – Gesetz vom 26. Oktober 1982 über Nüchternheitserziehung und Bekämpfung des Alkoholismus.

§ 11. PERSONENBEZOGENE DATEN

  1. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist: AMW REWITA Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warszawa.
  2. Der Datenschutzbeauftragte ist unter folgender Adresse erreichbar: iod@rewita.pl.
  3. Personenbezogene Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
    1. Planung und Verwaltung der Leistungserbringung, Zahlungsabwicklung sowie Durchführung von Buchhaltungs-, Prüfungs-, Abrechnungs- und Inkassotätigkeiten;
    2. Bearbeitung etwaiger Beschwerden und Erbringung bestellter Dienstleistungen;
    3. Beilegung von Streitigkeiten, Durchsetzung unserer Verträge sowie Nachweis der Begründetheit, Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen;
    4. Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, z. B. Informationen über Dienstleistungen (einschließlich über Marketing-Newsletter) sowie Informationen über geplante Veranstaltungen.
    5. Personenbezogene Daten werden nicht zur automatisierten Entscheidungsfindung oder zur Erstellung anderer als oben beschriebener Profile verarbeitet.
    6. Personenbezogene Daten werden gemäß Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016) verarbeitet, wonach die Verarbeitung zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft erforderlich ist oder den berechtigten Interessen der Gesellschaft dient, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und -freiheiten des Gastes überwiegen; die Verarbeitung kann auch auf der Einwilligung des Gastes beruhen, sofern diese eindeutig erteilt wurde.
    7. Insbesondere werden folgende Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet:
      1. Kontaktdaten – wie vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
      2. Zahlungsdaten – erforderliche Daten zur Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention, einschließlich Kredit- und Debitkartennummern, Sicherheitscodes und weiterer Rechnungsdaten;
      3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten – im Zusammenhang mit SPA-Leistungen und dem Zugang zu bestimmten Wellness-Einrichtungen können wir Gesundheitsinformationen erfragen. Die Einwilligung ist Grundlage jeder Nutzung solcher Informationen; ohne Einwilligung kann die Nutzung bestimmter Anwendungen unmöglich sein;
      4. Sonstige personenbezogene Daten – gelegentlich können wir um Angaben zu Geburtsdatum, Gewohnheiten oder Präferenzen bitten, um Glückwünsche zu senden; die Einwilligung ist Grundlage jeder Nutzung solcher Informationen.
    8. Empfänger personenbezogener Daten sind ausschließlich gesetzlich zum Erhalt solcher Daten berechtigte Stellen sowie an der Leistungserbringung beteiligte Stellen.
    9. Personenbezogene Daten werden nicht in Drittländern verarbeitet.
    10. Personenbezogene Daten werden 10 Jahre lang gespeichert.
    11. Vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen hat der Gast das Recht auf Auskunft sowie Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten und auf Einschränkung ihrer Verarbeitung. Der Gast hat außerdem das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und die Übertragung seiner Daten zu verlangen. Insbesondere kann er eine Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen; bei wiederholter Ausübung kann die Gesellschaft hierfür eine angemessene Gebühr erheben. Wurde in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt, kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf. Nach dem Widerruf können personenbezogene Daten weiterverarbeitet werden, wenn eine andere Rechtsgrundlage besteht.
    12. Der Gast hat das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
    13. Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig; die Verweigerung kann jedoch zur Ablehnung der Leistung/Vertragserfüllung führen.

    Direktor der Niederlassung Rewita Rogowo