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Rewita Jurata Bursztyn
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GELTUNGSBEREICH DER ANLAGEN
AMW REWITA Sp. z o.o. Niederlassung Rewita Rynia
§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DEFINITIONEN
- Die Hausordnung für das Gelände der AMW REWITA Sp. z o.o. Niederlassung Rewita Rynia (im Folgenden: Hausordnung) regelt v. a. Regeln zur Nutzung des Geländes und die Einhaltung von Ordnung durch Personen, die sich dort aufhalten.
- Verwalter der Anlage ist AMW REWITA Sp. z o.o. Niederlassung Rewita Rynia (im Folgenden: Niederlassung).
- Die mit der Verwaltung der Anlage AMW Rewita Rynia betraute Person ist der Direktor der Niederlassung Rynia.
§ 2. ORDNUNGS- UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
- Das Recht zum Aufenthalt auf dem Gelände des Ferienzentrums haben:
- Personen, die an Erholungsaufenthalten in der Niederlassung teilnehmen,
- organisierte Gruppen; Teilnehmende der Erholung im Rahmen des Programms der Niederlassung,
- Teilnehmende von Open-Air-Veranstaltungen sowie Zusammenschlüsse und Begleitpersonen ausschließlich in den in den Verträgen der Parteien festgelegten Zeiträumen,
- Eigentümer der in der Niederlassung „untergestellten“ Wasserfahrzeuge und deren Gäste auf Grundlage von Ausweisen oder Vorlage des Nachweises über die entrichtete Einfahrtsgebühr für das Gelände des Ferienzentrums, Mitarbeitende der Niederlassung Rewita Rynia und Praktikanten,
- Besatzungen von Booten, die beim Hafenmitarbeiter oder an der Rezeption für den Liegeplatz angemeldet sind,
- andere Personen aufgrund der Erfüllung dienstlicher Pflichten.
- Personen, die sich auf dem Gelände des Ferienzentrums aufhalten, einschließlich Hafen und Uferpromenade, müssen sich an Hinweisschilder sowie an Anweisungen/Befehle der Auskunfts- und Ordnungsdienste halten, die im Namen des Direktors der Niederlassung tätig sind.
- Auf dem Gelände ist untersagt:
- die Ruhe zu stören,
- das Schwimmen und Sprünge von Stegen,
- das Parken von Autos außerhalb des ausgewiesenen Bereichs (Parkplatz) sowie das Waschen von Autos und Anhängern,
- Geräte/Ausstattung der Anlage AMW Rewita Rynia entgegen ihrer Bestimmung zu nutzen,
- Wasservögel zu füttern,
- das Vermüllen des Geländes; die Beschädigung von Schutzelementen; die Verunreinigung der Gewässer,
- Durchgänge sowie Feuerwehrwege zu blockieren,
- sich so zu verhalten, dass die Sicherheit anderer gefährdet wird,
- Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, explosionsgefährliche Stoffe und pyrotechnische Erzeugnisse, Reizgase etc. mitzuführen,
- mit Gegenständen jeglicher Art zu werfen und gefährliche Situationen herbeizuführen,
- Bereiche zu betreten, die nicht für Gäste der Anlage bestimmt sind,
- Notdurft außerhalb von Toiletten zu verrichten,
- Lagerfeuer, Grills, Fackeln zu entzünden oder pyrotechnische Rettungsmittel ohne Bedarf zu nutzen,
- Rettungsausrüstung durch nicht autorisierte Personen zu nutzen,
- den Platz zum Feiern zu nutzen, d. h. die „Grillüberdachung“, ohne Zustimmung des Direktors der Niederlassung, der sich auf dem Gelände der Anlage befindet,
- den ausgewiesenen Bereich für Dritte unzugänglich zu machen,
- Rettungs- oder Feuerlöschgeräte für Zwecke zu verwenden, die nicht mit ihrer Bestimmung übereinstimmen.
§ 3. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
- Auf dem Gebiet AMW Rewita Rynia gelten allgemeine Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen.
- Auf dem Gelände des Ferienzentrums gilt: Kinder unter 13 Jahren dürfen nicht ohne Aufsicht einer erwachsenen Person zurückgelassen werden; die die materielle Verantwortung für sämtliche Schäden übernimmt, die durch das Handeln der Kinder entstehen.
§ 4.