Rewita Sopot "Korab"
Rewita Sopot „Imperial”
Rewita Zakopane
Rewita Solina
Rewita Jurata Delfin
Rewita Międzyzdroje
Rewita Rynia
Rewita Waplewo
Rewita Sopot "Rusałka"
Rewita Rogowo
Rewita Kościelisko
Rewita Pieczyska
Rewita Mielno
Rewita Jurata Bursztyn
Rewita Jurata Kormoran
Rewita Jurata Jantar
Rewita Jurata Czajka
Czoch Castle
Willa Ingeborg

HAUSORDNUNG AMW REWITA Sp. z o.o.

Niederlassung Rewita Zakopane

§ 1. GEGENSTAND DER HAUSORDNUNG

  1. Die Hausordnung der AMW REWITA Sp. z o.o., Niederlassung Rewita Zakopane (nachfolgend: Hausordnung der Anlage), legt die Regeln für Leistungen, Haftung und Aufenthalt auf dem Gelände der Niederlassung Rewita Zakopane (nachfolgend: Anlage) fest und ist Bestandteil des Vertrags, der durch eine Reservierung, die Zahlung der Reservierungsgebühr oder des gesamten Aufenthaltspreises zustande kommt. Mit diesen Handlungen bestätigt der Gast, die Bedingungen der Hausordnung gelesen zu haben und zu akzeptieren.
  2. Die Hausordnung gilt für alle Gäste auf dem Gelände der Anlage.
  3. Die Hausordnung liegt an der Rezeption der Anlage aus und ist auf der Website verfügbar.

§ 2. HOTELTAG

  1. Zimmer werden nach Hoteltagen vermietet.
  2. Der Hoteltag dauert von 16:00 bis 10:00 Uhr des Folgetages.
  3. Wird das Zimmer bis 10:00 Uhr nicht verlassen, werden Gebühren für einen weiteren Hoteltag berechnet, ohne Möglichkeit einer weiteren Unterbringung.
  4. Den Wunsch nach Verlängerung des Hoteltags muss der Gast rechtzeitig an der Rezeption melden. Die Anlage kann dies insbesondere bei vollständiger Belegung oder bei Gästen, die die Hausordnung nicht einhalten, ablehnen.
  5. Die Anlage behält sich vor, eine Aufenthaltsverlängerung abzulehnen, wenn der bisherige Aufenthalt nicht vollständig bezahlt wurde.

§ 3. RESERVIERUNG UND AUFENTHALT

  1. Voraussetzung für die Zimmerüberlassung ist die Vorlage eines Lichtbildausweises beim Rezeptionsmitarbeiter sowie einer ausgefüllten Aufenthaltskarte.
  2. Der Gast darf das Zimmer auch während des bezahlten Zeitraums nicht Dritten überlassen.
  3. Auswärtige Personen dürfen Gäste von 10:00 bis 20:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption besuchen.
  4. Voraussetzung für die Annahme einer Reservierung ist die Zahlung der Reservierungsgebühr gemäß den geltenden Unternehmensregelungen für die Reservierung von Leistungen.
  5. Die Anlage kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der bei einem früheren Aufenthalt die Hausordnung grob verletzt hat, insbesondere durch Schäden am Eigentum der Anlage oder von Gästen oder durch Personenschäden bei Gästen, Mitarbeitern der AMW REWITA Sp. z o.o. oder anderen Personen in der Anlage.
  6. Der Aufenthaltspreis umfasst keine örtlichen Abgaben, zu deren Erhebung die Anlage verpflichtet ist und die bei der Anmeldung eingezogen werden.

§4. LEISTUNGEN

  1. Beanstandungen zur Leistungsqualität sind unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter den Leistungsstandard verbessern können.
  2. Die Anlage muss den Gästen Folgendes gewährleisten:
    • Bedingungen für vollständige und ungestörte Erholung,
    • Sicherheit während des Aufenthalts, einschließlich der Vertraulichkeit von Gästeinformationen,
    • professionellen und höflichen Service bei allen Leistungen der Anlage,
    • Zimmerreinigung und notwendige Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes; in dessen Anwesenheit nur mit seiner Zustimmung oder auf seinen Wunsch.
  3. Auf Wunsch des Gastes erbringt die Anlage im Aufenthaltspreis außerdem folgende Leistungen:
    • Informationen zu Aufenthalt und Reise,
    • Weckdienst zur gewünschten Zeit,
    • Aufbewahrung von Geld und Wertsachen im Depot während des Aufenthalts, vorbehaltlich § 6 Abs. 4 der Hausordnung,
    • Bestellung von Taxis.
  4. Zusätzliche Leistungen können aufgrund gesonderter Regelungen und Preislisten erbracht werden.

§ 5. HAFTUNG DER GÄSTE

  1. Kinder unter 12 Jahren müssen sich auf dem Gelände unter ständiger Aufsicht ihrer gesetzlichen Betreuer befinden. Diese haften materiell für alle durch die Kinder verursachten Schäden.
  2. Der Gast haftet vollständig für jede Beschädigung oder Zerstörung der Ausstattung und technischen Geräte der Anlage, die er oder seine Besucher verursacht haben. Die Anlage kann dem Gast Schäden auch nach seiner Abreise in Rechnung stellen.
  3. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Anlage der betreffenden Person Leistungen verweigern. Diese muss den Forderungen der Anlage unverzüglich nachkommen, Leistungen bis dahin sowie eventuelle Schäden bezahlen und die Anlage verlassen.
  4. Beim Verlassen des Zimmers muss der Gast aus Sicherheitsgründen stets den Fernseher ausschalten, das Licht löschen, die Wasserhähne zudrehen und die Tür abschließen. Der Schlüssel ist an der Rezeption abzugeben. Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von Heizgeräten und sonstigen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung der Räume gehören, in Zimmern und anderen Räumen verboten. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile von Computergeräten. Alle Hinweise, Anträge, Ausstattungsmängel und Funktionsstörungen, die Gäste feststellen, sind
  5. an der Rezeption zu melden.

§ 6. HAFTUNG DER ANLAGE

  1. Die Anlage haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die von Personen eingebracht wurden, die ihre Leistungen nutzen, im Umfang des Zivilgesetzbuchs (Art. 846 ff. ZGB).
  2. Der Gast muss die Rezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens benachrichtigen.
  3. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder wissenschaftlich bzw. künstlerisch wertvollen Gegenständen haftet die Anlage nur, wenn diese zur Aufbewahrung im Depot übergeben wurden.
  4. Die Anlage kann die Annahme besonders wertvoller Gegenstände, größer Geldbeträge, sicherheitsgefährdender oder sperriger Gegenstände, die nicht im Depot untergebracht werden können, ablehnen.
  5. Die Anlage haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des dem Gast gehörenden Autos oder sonstigen Fahrzeugs, darin zurückgelassener Gegenstände oder lebender Tiere, unabhängig davon, ob das Fahrzeug auf dem Parkplatz der Anlage oder außerhalb abgestellt wurde.
  6. Für Gegenstände, die an allgemein zugänglichen Orten auf dem Gelände zurückgelassen werden, haftet die Anlage nicht.

§ 7. RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER SACHEN

  1. Persönliche Gegenstände, die ein abreisender Gast im Zimmer zurücklässt, werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse gesandt.
  2. Erhält die Anlage keine Anweisung zur Rücksendung, bewahrt sie die Gegenstände drei Monate auf Kosten des Eigentümers auf; danach gehen sie in das Eigentum der Anlage über.

§ 8. NACHTRUHE

In der Anlage gilt Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.

§9. BESCHWERDEN

  1. Gäste dürfen bei festgestellten Mängeln der Leistungsqualität Beschwerden einreichen.
  2. Alle Beschwerden nimmt die Rezeption entgegen.
  3. Beschwerden sind nach Feststellung der Mängel des Leistungsstandards unverzüglich schriftlich einzureichen.

§ 10. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

  1. Die Anlage gestattet keine Tiere.
  2. In allen Gebäuden der Anlage und ihrer unmittelbaren Umgebung gilt, außer an den dafür vorgesehenen Stellen, ein vollständiges Rauch- und Verbot offenen Feuers. Kosten aller Feuerwehreinsätze wegen Verstoßes trägt der Gast, der den Einsatz verursacht hat. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot können dem Gast zusätzlich die Kosten der Zimmerdesinfektion berechnet werden.
  3. In den Zimmern dürfen keine gefährlichen Güter – Waffen und Munition, brennbare, explosive oder pyrotechnische Stoffe – aufbewahrt werden.
  4. Auf dem Gelände ist das Anzünden von Feuer und Grillen vollständig verboten.
  5. Die Nutzung elektrischer und gasbetriebener Kocher ist in der Anlage vollständig verboten.
  6. Die Anlage darf den Gast unter Wahrung gleichbleibender oder besserer Aufenthaltsbedingungen (gleicher oder höherer Standard) wegen Störungen, Renovierungen, unvorhersehbarer Ereignisse oder Reservierungsfehler in ein anderes Zimmer verlegen.
  7. Bei Verkürzung des reservierten Aufenthalts durch den Gast erstattet die Anlage bereits gezahlte Beträge nicht. Wird der Aufenthalt vor vollständiger Abrechnung verkürzt, berechnet die Anlage 30 % des Reservierungsgebührenwerts für jeden nicht genutzten Hoteltag.

§ 11. PERSONENBEZOGENE DATEN

  1. Verantwortlicher für personenbezogene Daten ist AMW REWITA Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warszawa.
  2. Der Datenschutzbeauftragte ist unter iod@rewita. pl erreichbar.
  3. Personenbezogene Daten werden verarbeitet zum Zweck:
    1. der Planung und Verwaltung der Leistungserbringung, Zahlungsabwicklung sowie Buchhaltungs-, Prüfungs-, Abrechnungs- und Inkassotätigkeiten;
    2. der Bearbeitung etwaiger Beschwerden und Erbringung bestellter Leistungen;
    3. der Streitbeilegung, Durchsetzung unserer Verträge sowie Begründung, Geltendmachung oder Verteidigung von Ansprüchen;
    4. der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, z. B. zur Führung steuerlicher Verkaufsunterlagen oder zum Versand gesetzlich vorgeschriebener Mitteilungen und sonstiger Informationen.
  4. Soweit eine Einwilligung erteilt wurde, werden personenbezogene Daten außerdem zur Zusendung von Angeboten und sonstigen Informationen über Leistungen (auch durch Marketing-Newsletter) sowie Informationen über geplante Veranstaltungen verarbeitet.
  5. Personenbezogene Daten werden nicht zur automatisierten Entscheidungsfindung oder zur Erstellung anderer als oben beschriebener Profile verarbeitet.
  6. Personenbezogene Daten werden auf Grundlage von Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016) verarbeitet, wonach die Verarbeitung zur Vertragserfüllung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten der Gesellschaft erforderlich ist oder einem berechtigten Interesse der Gesellschaft dient, sofern die Interessen bzw. Grundrechte und -freiheiten des Gastes nicht maßgeblich sind; die Verarbeitung kann auch auf der Einwilligung des Gastes beruhen, sofern diese eindeutig erteilt wurde.
  7. Insbesondere werden folgende Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet:
    1. Kontaktdaten – wie vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
    2. Zahlungsdaten – erforderliche Daten zur Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention, einschließlich Kredit- und Debitkartennummern, Sicherheitscodes und sonstiger Rechnungsdaten;
    3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten – im Zusammenhang mit SPA-Leistungen und dem Zugang zu bestimmten Wellness-Einrichtungen können wir um Gesundheitsinformationen bitten. Die Einwilligung ist Grundlage jeder Nutzung solcher Informationen; ohne Einwilligung kann die Nutzung bestimmter Anwendungen ausgeschlossen sein;
    4. Sonstige personenbezogene Daten – gelegentlich bitten wir um Angaben zu Geburtsdatum, Gewohnheiten oder Vorlieben, um Glückwünsche zu senden; die Einwilligung ist Grundlage jeder Nutzung solcher Informationen.
  8. Empfänger personenbezogener Daten sind ausschließlich gesetzlich zum Erhalt personenbezogener Daten berechtigte Stellen sowie an der Leistungserbringung beteiligte Stellen.
  9. Personenbezogene Daten werden nicht in Drittländern verarbeitet.
  10. Personenbezogene Daten werden 10 Jahre gespeichert.
  11. Vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen hat der Gast das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung und auf Einschränkung der Verarbeitung. Der Gast hat ferner das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und die Übertragbarkeit der Daten zu verlangen. Insbesondere kann er eine Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen; bei wiederholter Ausübung kann die Gesellschaft hierfür eine angemessene Gebühr erheben. Wurde die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt, kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf. Nach Widerruf kann die Verarbeitung fortgesetzt werden, wenn eine andere Rechtsgrundlage besteht.
  12. Der Gast hat das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
  13. 13. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig; die Verweigerung kann jedoch zur Ablehnung der Leistung/Vertragserfüllung führen.