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HAUSORDNUNG DER AMW REWITA Sp. z o.o.
Niederlassung Rewita Mielno
§ 1. GEGENSTAND DER HAUSORDNUNG
- Die Hausordnung der AMW REWITA Sp. z o.o., Niederlassung Rewita Mielno (nachfolgend Hausordnung der Anlage), regelt Leistungserbringung, Haftung und Aufenthalt auf dem Gelände der Niederlassung Rewita Mielno (Anlage) und ist wesentlicher Bestandteil des durch Reservierung, Zahlung der Reservierungsgebühr oder des gesamten Aufenthaltspreises geschlossenen Vertrags. Mit diesen Handlungen bestätigt der Gast, die Hausordnung gelesen und akzeptiert zu haben.
- Sie gilt für alle Gäste auf dem Anlagengelände.
- Sie liegt an der Rezeption, in jedem Zimmer und auf www.rewita.pl aus.
§ 2. HOTELTAG
- Zimmer werden tageweise vermietet.
- Der Hoteltag dauert 17:00–10:00 Uhr.
- Bei Verlassen nach 10.00 Uhr werden Gebühren für einen weiteren Tag ohne Möglichkeit weiterer Unterbringung berechnet.
- Eine Verlängerung ist rechtzeitig an der Rezeption anzumelden. Die Anlage kann sie insbesondere bei Vollbelegung aller Zimmer oder Nichteinhaltung der Hausordnung ablehnen.
- Eine Verlängerung kann auch bei nicht vollständig bezahltem bisherigem Aufenthalt abgelehnt werden.
§ 3. RESERVIERUNG UND AUFENTHALT
- Für die Zimmerüberlassung sind beim Rezeptionsmitarbeiter ein Lichtbildausweis und eine ausgefüllte Aufenthaltskarte vorzulegen.
- Der Gast darf das Zimmer Dritten nicht überlassen, auch nicht während des bezahlten Zeitraums.
- Auswärtige Personen dürfen Gäste nach Anmeldung an der Rezeption von 10:00 bis 20:00 Uhr besuchen.
- Reservierungen werden nach Zahlung der Reservierungsgebühr gemäß den gesellschaftlichen Regelungen zur Leistungsreservierung angenommen.
- Die Anlage kann Gäste ablehnen, die bei einem früheren Aufenthalt grob gegen die Hausordnung verstießen, insbesondere Eigentum der Anlage oder Gäste beschädigten oder einen Gast, AMW-REWITA-Mitarbeiter oder eine andere Person in der Anlage körperlich verletzten.
- Der Aufenthaltspreis enthält keine von der Anlage zu erhebenden örtlichen Abgaben; diese werden bei der Anmeldung erhoben.
§ 4. LEISTUNGEN
- Beanstandungen der Leistungsqualität sind unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit Mitarbeiter den Standard verbessern können.
- Die Anlage gewährleistet:
- vollständige, ungestörte Erholung,
- Sicherheit einschließlich vertraulicher Behandlung von Gastinformationen,
- professionellen, höflichen Service bei allen Anlagenleistungen,
- Zimmerreinigung und nötige Gerätereparaturen während der Gastabwesenheit, in seiner Anwesenheit nur mit Zustimmung oder auf Wunsch.
- Auf Wunsch und im Aufenthaltspreis enthalten:
- Auskünfte zu Aufenthalt und Anreise,
- Weckruf zur gewünschten Uhrzeit,
- Aufbewahrung von Geld und Wertsachen im Depot während des Aufenthalts, vorbehaltlich § 6 Abs. 4,
- Taxibestellung.
- Zusatzleistungen können nach gesonderten Regelungen und Preislisten erbracht werden.
§ 5. HAFTUNG DER GÄSTE
- Kinder unter 12 Jahren müssen sich ständig unter Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter befinden. Diese haften für alle durch die Kinder verursachten Schäden.
- Der Gast haftet voll für jede von ihm oder seinen Besuchern verursachte Beschädigung/Zerstörung der Ausstattung und technischen Anlagen. Schäden können auch nach Abreise berechnet werden.
- Bei Hausordnungsverstößen kann die Anlage Leistungen verweigern. Die betroffene Person muss Anlagenforderungen unverzüglich erfüllen, erbrachte Leistungen zahlen, Schäden ersetzen und die Anlage verlassen.
- Beim Verlassen des Zimmers sind aus Sicherheitsgründen Fernseher auszuschalten, Licht zu löschen, Wasserhähne zuzudrehen und die Tür abzuschließen. Schlüssel/Karte sind an der Rezeption abzugeben. Aus Brandschutzgründen sind Heizgeräte und sonstige, nicht zur Raumausstattung gehörende Elektrogeräte in Zimmern und anderen Räumen verboten; ausgenommen Ladegeräte und Netzteile für Computerausrüstung. Alle Hinweise und Anträge sowie festgestellte Ausstattungsmängel und Gerätestörungen sind an der Rezeption der Anlage zu melden.
§ 6. HAFTUNG DER ANLAGE
- Die Anlage haftet für Verlust/Beschädigung von Sachen eingebrachter Leistungsempfänger nach Bürgerlichem Gesetzbuch (Art. 846 ff. BGB).
- Schäden sind nach ihrer Feststellung unverzüglich der Rezeption zu melden.
- Für Verlust/Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen sowie wissenschaftlich oder künstlerisch wertvollen Sachen haftet die Anlage nur bei Hinterlegung im Depot.
- Die Annahme besonders wertvoller Gegenstände, erheblicher Geldbeträge, sicherheitsgefährdender oder sperriger, nicht im Depot unterbringbarer Gegenstände kann abgelehnt werden.
- Für Beschädigung/Verlust von Autos oder sonstigen Fahrzeugen des Gastes, darin zurückgelassenen Sachen oder lebenden Tieren haftet die Anlage nicht, unabhängig vom Abstellort innerhalb oder außerhalb des Geländes.
- Für in öffentlich zugänglichen Anlagenbereichen zurückgelassene Sachen besteht keine Haftung.
§ 7. RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER SACHEN
- Im Zimmer vergessene persönliche Sachen eines abreisenden Gastes werden auf seine Kosten an die angegebene Adresse gesandt.
- Ohne Rücksendeanweisung bewahrt die Anlage sie drei Monate auf Kosten des Eigentümers auf; danach werden sie Eigentum der Anlage.
§ 8. NACHTRUHE
Nachtruhe gilt von 22:00 bis 7:00 Uhr morgens.
§9. BESCHWERDEN
- Bei Mängeln der Leistungsqualität dürfen Gäste Beschwerden einreichen.
- Beschwerden nimmt die Rezeption entgegen.
- Sie sind nach Feststellung des Mangels am Leistungsstandard unverzüglich schriftlich einzureichen.
§ 10. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
- Tiere sind nicht gestattet.
- In allen Anlagengebäuden und ihrer unmittelbaren Umgebung gilt absolutes Rauch- und, außer an vorgesehenen Stellen, Feuerverbot. Der den Einsatz verursachende Gast trägt alle Kosten jedes Feuerwehreinsatzes wegen Verstoßes; bei Rauchverstoß können zusätzlich Zimmerdesinfektionskosten berechnet werden.
- Gefährliche Güter (Waffen/Munition, entzündliche, explosive oder pyrotechnische Stoffe) dürfen nicht in Zimmern aufbewahrt werden.
- Lagerfeuer und Grills sind auf dem Gelände vollständig verboten.
- Elektro- und Gaskocher dürfen in der Anlage nicht benutzt werden.
- Fischreinigen und -braten ist in Zimmern und auf Stegen vollständig verboten.
- Bei Störungen, Renovierungen, höherer Gewalt oder Reservierungsfehlern kann der Gast unter Wahrung gleicher/besserer Bedingungen (gleicher/höherer Standard) in ein anderes Zimmer verlegt werden. Zimmer werden nicht nach dem Blick auf die Bucht kategorisiert.
- Der gesamte Aufenthalt ist 7 Tage vor Anreise zu bezahlen; in Sonderfällen mit Direktorgenehmigung spätestens am Anreisetag.
- Bei Verkürzung des reservierten Aufenthalts werden bereits gezahlte Beträge nicht erstattet. Bei Verkürzung vor vollständiger Abrechnung berechnet die Anlage 30 % des Werts jedes nicht genutzten Tages aus der Reservierungsgebühr.
- Baden im Jamno-See ist auf dem Gelände vollständig verboten.
- Alkoholkonsum ist auf dem Gelände verboten – Gesetz vom 26. Oktober 1982 über Nüchternheit und die Bekämpfung des Alkoholismus.
§ 11. PERSONENBEZOGENE DATEN
- Verantwortlicher: AMW REWIT.A Sp. z o.o., ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warszawa, Warschau.
- Datenschutzbeauftragter: iod@rewita.pl.
- Datenverarbeitung zu:
- Planung/Verwaltung der Leistungserbringung, Zahlungsabwicklung, Buchführung, Prüfung, Abrechnung und Beitreibung;
- Bearbeitung von Beschwerden und Erbringung bestellter Leistungen;
- Streitbeilegung, Durchsetzung unserer Verträge sowie Geltendmachung, Einreichung oder Verteidigung von Ansprüchen;
- Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, z. B. Führung von Verkaufsunterlagen für Steuerzwecke sowie Versand gesetzlich vorgeschriebener Benachrichtigungen und sonstiger Informationen.
- Bei Einwilligung werden Daten außerdem zum Versand von Angeboten und sonstigen Informationen über Leistungen (einschließlich durch Newsletter marketingbezogene Informationen) sowie Informationen über geplante Veranstaltungen.
- Personenbezogene Daten werden nicht zur automatisierten Entscheidungsfindung oder zur Erstellung anderer als der oben beschriebenen Profile verarbeitet.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016), wonach die Verarbeitung zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft erforderlich ist oder zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen dient, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten des Gastes überwiegen; die Verarbeitung kann auch auf der eindeutig erteilten Einwilligung des Gastes beruhen.
- Insbesondere werden folgende Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet:
- Kontaktdaten – wie vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
- Zahlungsdaten – erforderliche Daten zur Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention, einschließlich Kredit- und Debitkartennummern, Sicherheitscodes und sonstiger Rechnungsdaten;
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten – im Zusammenhang mit SPA-Leistungen und dem Zugang zu bestimmten Wellness-Einrichtungen können wir Gesundheitsdaten anfordern. Die Einwilligung ist Grundlage jeder Nutzung dieser Daten; ohne Einwilligung kann die Nutzung bestimmter Behandlungen ausgeschlossen sein;
- Sonstige personenbezogene Daten – gelegentlich können wir um Angaben zu Geburtsdatum, Gewohnheiten oder Präferenzen bitten, um Glückwünsche zu senden; die Einwilligung ist Grundlage jeder Nutzung dieser Daten.
- Empfänger personenbezogener Daten sind ausschließlich gesetzlich hierzu berechtigte Stellen sowie an der Leistungserbringung beteiligte Stellen.
- Personenbezogene Daten werden nicht in Drittländern verarbeitet.
- Personenbezogene Daten werden 10 Jahre lang gespeichert.
- Vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen hat der Gast das Recht auf Auskunft sowie Berichtigung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten und auf Einschränkung ihrer Verarbeitung. Er hat außerdem das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen und die Datenübertragbarkeit zu verlangen. Insbesondere kann er eine Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten anfordern; bei wiederholter Inanspruchnahme kann die Gesellschaft hierfür eine angemessene Gebühr erheben. Wurde in die Verarbeitung personenbezogener Daten eingewilligt, kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung. Nach Widerruf kann die Verarbeitung fortgesetzt werden, wenn eine andere Rechtsgrundlage besteht.
- Der Gast hat das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
- Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig; ihre Verweigerung kann jedoch zur Ablehnung der Leistung/des Vertrags führen.
Direktor der Niederlassung Rewita Mielno