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HAUSORDNUNG DER AMW REWITA Sp. z o.o.
Rewita Boutique
Tetmajera 27
§1 GEGENSTAND
- Die HO der AMW REWITA Sp. z o.o., Zweigstelle Rewita Zakopane (Anlage), regelt Leistungen, Haftung und Aufenthalt auf dem Anlagengelände und ist Bestandteil des Vertrags, der durch Reservierung, Zahlung der Reservierungsgebühr oder des gesamten Aufenthaltspreises entsteht. Damit bestätigt der Gast, die HO gelesen und akzeptiert zu haben.
- Sie gilt für alle Gäste auf dem Anlagengelände.
- Sie liegt an der Rezeption aus und steht auf der Website.
§2 HOTELTAG
- Zimmer werden tageweise vermietet.
- Der Hoteltag läuft von 16:00 bis 11:00 Uhr des Folgetags.
- Bei Verlassen nach 11:00 Uhr werden Gebühren für einen weiteren Tag berechnet; eine weitere Unterbringung ist nicht möglich.
- Verlängerungswunsch ist rechtzeitig an der Rezeption zu melden. Die Anlage kann ablehnen, insbesondere bei Vollbelegung oder Verstoß gegen die HO.
- Eine Verlängerung kann auch bei nicht vollständig bezahltem bisherigem Aufenthalt abgelehnt werden.
§3 RESERVIERUNG/AUFENTHALT
- Zimmerüberlassung setzt Vorlage eines Lichtbildausweises und einer ausgefüllten Aufenthaltskarte bei der Rezeption voraus.
- Der Gast darf das Zimmer Dritten nicht überlassen, auch nicht während der von ihm bezahlten Aufenthaltszeit.
- Externe Personen dürfen Gäste 10:00–20:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption besuchen.
- Reservierungsannahme setzt Zahlung der Reservierungsgebühr nach den geltenden Gesellschaftsregelungen zur Leistungsreservierung voraus.
- Die Aufnahme kann verweigert werden, wenn der Gast bei einem früheren Aufenthalt grob gegen die HO verstieß, insbesondere durch Sachschäden an Eigentum der Anlage/Gäste oder Personenschäden bei Gast, AMW-REWITA-Mitarbeitern oder anderen Personen in der Anlage.
- Der Aufenthaltspreis enthält keine örtlichen Gebühren, die die Anlage erheben muss und bei Anmeldung erhebt.
§4 LEISTUNGEN
- Beanstandungen der Leistungsqualität sind unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit Mitarbeiter den Standard verbessern können.
- Die Anlage gewährleistet: vollständige, ungestörte Erholung; Sicherheit einschließlich vertraulicher Behandlung von Gästeinformationen; professionellen, höflichen Service bei allen Anlagenleistungen; Zimmerreinigung und notwendige Gerätereparaturen während der Gastabwesenheit, bei Anwesenheit nur mit Zustimmung oder auf Bitte des Gastes.
- Auf Wunsch und im Aufenthaltspreis enthalten: Informationen zu Aufenthalt/Reise; Weckdienst zur gewünschten Zeit; Aufbewahrung von Geld/Wertsachen im Safe während des Anlagenaufenthalts, vorbehaltlich §6 Abs.4 HO; Taxibestellung.
- Zusatzleistungen können nach gesonderten Regelungen und Preislisten erbracht werden.
§5 GÄSTEHAFTUNG
- Kinder unter 12 Jahren müssen sich auf dem Anlagengelände ständig unter Aufsicht ihrer gesetzlichen Vertreter befinden. Diese haften materiell für alle durch das Verhalten der Kinder verursachten Schäden.
- Der Gast haftet voll materiell für jede von ihm oder seinen Besuchern verursachte Beschädigung/Zerstörung der Ausstattung und technischen Anlagen. Schäden können auch nach Abreise berechnet werden.
- Bei HO-Verstößen kann die Anlage der zuwiderhandelnden Person Leistungen verweigern. Sie muss Aufforderungen unverzüglich befolgen, bisherige Leistungen zahlen, Schäden ersetzen und die Anlage verlassen.
- Beim Verlassen sind aus Sicherheitsgründen stets Fernseher auszuschalten, Licht zu löschen, Wasserhähne zuzudrehen und Türen abzuschließen. Schlüssel an der Rezeption abgeben. Aus Brandschutzgründen sind Heizgeräte und sonstige nicht zur Zimmer-/Raumausstattung gehörende Elektrogeräte verboten, ausgenommen Ladegeräte und Netzteile von Computerausrüstung. Alle Hinweise/Anträge sowie festgestellte Ausstattungsmängel oder Funktionsstörungen der Rezeption melden.
§6 HAFTUNG DER ANLAGE
- Die Anlage haftet für Verlust/Beschädigung eingebrachter Sachen von Leistungsempfängern nach Bürgerlichem Gesetzbuch, Art. 846 ff. BGB.
- Schäden sind der Rezeption unverzüglich nach Feststellung zu melden.
- Für Verlust/Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen sowie wissenschaftlich oder künstlerisch wertvollen Gegenständen haftet die Anlage nur bei Übergabe zur Safeaufbewahrung.
- Die Anlage kann die Aufbewahrung besonders wertvoller Sachen, großer Geldbeträge, sicherheitsgefährdender oder sperriger, nicht im Safe unterbringbarer Gegenstände ablehnen.
- Keine Haftung für Beschädigung/Verlust von Auto oder anderem Fahrzeug des Gastes, darin belassenen Sachen oder lebenden Tieren, unabhängig davon, ob Fahrzeuge auf dem Anlagenparkplatz oder außerhalb des Geländes stehen.
- Keine Haftung für auf dem Anlagengelände an allgemein zugänglichen Orten zurückgelassene Sachen.
§7 RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER SACHEN
- Persönliche Sachen, die ein abreisender Gast im Zimmer lässt, werden auf seine Kosten an die angegebene Adresse gesandt.
- Ohne Rücksendeanweisung bewahrt die Anlage zurückgelassene Sachen drei Monate auf Kosten des Eigentümers auf; danach gehen sie in ihr Eigentum über.
§8 NACHTRUHE
22:00–6:00 Uhr gilt Nachtruhe.
§9 BESCHWERDEN
- Bei festgestellten Mängeln der Leistungen dürfen Gäste Beschwerden einreichen.
- Beschwerden nimmt die Rezeption entgegen.
- Sie sind unverzüglich nach Feststellung der Mängel des Leistungsstandards schriftlich einzureichen.
§10 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
- Tiere sind nicht gestattet.
- In allen Anlagengebäuden und ihrer unmittelbaren Umgebung gilt absolutes Rauch- und Verbot offenen Feuers, außer an ausgewiesenen Stellen. Feuerwehreinsatzkosten wegen Verstoßes trägt der verursachende Gast; bei Rauchverstoß können zusätzlich Zimmerdesinfektionskosten berechnet werden.
- In Zimmern dürfen keine gefährlichen Stoffe lagern: Waffen/Munition, brennbare, explosive oder pyrotechnische Materialien.
- Auf dem Anlagengelände sind Feuer und Grills absolut verboten.
- Elektrische und gasbetriebene Kocher dürfen in der Anlage überhaupt nicht verwendet werden.
- Bei Störungen, Renovierungen, unvorhergesehenen Ereignissen oder Reservierungsfehlern kann die Anlage den Gast bei unveränderten oder besseren Bedingungen (gleicher/höherer Standard) in ein anderes Zimmer verlegen.
- Bei Verkürzung des reservierten Aufenthalts durch den Gast werden bereits gezahlte Beträge nicht erstattet. Bei Verkürzung vor vollständiger Abrechnung werden 30 % des Reservierungsbetrags je ungenutztem Tag berechnet.
§11 PERSONENBEZOGENE DATEN
- Verantwortlich: AMW REWITA Sp. z o.o., Sitz Warschau, ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warszawa.
- Datenschutzbeauftragter: iod@rewita. pl.
- Verarbeitung zu:
- Planung/Verwaltung der Leistungserbringung, Zahlungsabwicklung sowie Buchhaltungs-, Prüfungs-, Abrechnungs- und Inkassotätigkeiten;
- Bearbeitung möglicher Beschwerden und Erbringung bestellter Leistungen;
- Streitbeilegung, Durchsetzung unserer Verträge sowie Geltendmachung, Erhebung oder Abwehr von Ansprüchen;
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, z. B. Führung steuerlicher Verkaufsunterlagen sowie Versand gesetzlich vorgeschriebener Benachrichtigungen/sonstiger Informationen.
- Bei Einwilligung zusätzlich für Angebote und sonstige Leistungsinformationen (einschließlich Marketing-Newslettern) sowie Informationen über geplante Veranstaltungen.
- Keine Verarbeitung zur Herbeiführung automatisierter Entscheidungen oder Erstellung anderer als oben beschriebener Profile.
- Verarbeitung nach Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016), soweit sie zur Vertragserfüllung, Erfüllung gesetzlicher Gesellschaftspflichten oder Wahrung eines berechtigten Gesellschaftsinteresses erforderlich ist, sofern Gastinteressen oder Grundrechte/-freiheiten nicht überwiegen; auch aufgrund eindeutiger Einwilligung des Gastes möglich. sie erteilt wurde.
- Insbesondere werden folgende Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet:
- Kontaktdaten – z. B. vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse;
- Zahlungsdaten – erforderliche Daten zur Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention, einschließlich Kredit- und Debitkartennummern, Sicherheitscodes sowie sonstiger Rechnungsdaten;
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten – für SPA-Leistungen und den Zugang zu bestimmten Wellnessbereichen können wir Gesundheitsinformationen anfordern. Eine Einwilligung ist Voraussetzung für deren Nutzung; ohne Einwilligung kann die Nutzung bestimmter Behandlungen ausgeschlossen sein;
- Sonstige personenbezogene Daten – gelegentlich können wir um Angaben zu Geburtsdatum, Gewohnheiten oder Präferenzen bitten, um Glückwunschmitteilungen zu senden; eine Einwilligung ist Voraussetzung für deren Nutzung.
- Empfänger personenbezogener Daten sind ausschließlich gesetzlich hierzu berechtigte Stellen sowie an der Leistungserbringung beteiligte Stellen.
- Personenbezogene Daten werden nicht in Drittländern verarbeitet.
- Personenbezogene Daten werden 10 Jahre lang gespeichert.
- Vorbehaltlich bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen hat der Gast das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten sowie auf Einschränkung ihrer Verarbeitung. Er kann der Verarbeitung widersprechen und die Übertragung seiner Daten verlangen. Insbesondere kann er eine Kopie der gespeicherten personenbezogenen Daten anfordern; bei wiederholter Ausübung kann die Gesellschaft hierfür eine angemessene Gebühr erheben. Wurde die Einwilligung zur Verarbeitung erteilt, kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden; der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf. Auch nach Widerruf kann die Verarbeitung erfolgen, wenn eine andere Rechtsgrundlage besteht.
- Der Gast hat das Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzulegen.
- 13. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig; die Verweigerung kann jedoch zur Ablehnung der Leistung/Vertragserfüllung führen.