REGELN FÜR DEN AUFENTHALT MIT TIEREN AMW REWITA SP. Z O.O.
I. Regelung zur Aufnahme und Anwesenheit von Haustieren im Beherbergungsbereich sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen der Anlage.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die Anlage AMW REWITA akzeptiert und nimmt Haustiere (Hunde, Katzen und andere kleine Heimtiere) auf, ausgenommen Hunderassen, die nach geltendem Recht als gefährlich gelten.
1.2. Der Tierhalter muss den aktuellen Impfpass des Tieres mit gültigen Impfungen und Entwurmungsnachweis besitzen.
1.3. Die Gebühr für den Tieraufenthalt richtet sich nach der vom Filialleiter festgelegten und gemäß dem internen Preisgenehmigungsverfahren bestätigten Preisliste.
1.4. Die Aufnahme des Tieres erfolgt nach vorheriger Anmeldung des Gästewunsches, mit einem Tier anzureisen, bei der Buchung oder durch direkten Kontakt mit der Rezeption.
1.5. Der Tierhalter muss sich mit den Regeln für die Aufnahme von Tieren in der Anlage vertraut machen.
2. Bedingungen für den Aufenthalt von Tieren in der Anlage.
2.1. Tiere dürfen sich ausschließlich aufhalten in:
a) Gästezimmern, für deren Aufenthalt eine Gebühr entrichtet wurde,
b) ausgewiesenen Gemeinschaftsbereichen (z. B. Flur, Außengelände, Garten, Terrasse),
c) Bereichen, in denen die Hausordnung Tiere ausdrücklich erlaubt (z. B. durch das Piktogramm „Hier sind Tiere willkommen“).
2.2. In Restaurants, Spa-Bereichen, Fitnessräumen, Schwimmbädern und anderen Freizeiträumen innerhalb der Anlage ist das Mitbringen von Tieren verboten, ausgenommen:
a) Assistenz- oder Blindenhunde,
b) ausgewiesene Außenbereiche (z. B. Garten, Terrasse).
2.3. Das Tier muss vollständig unter der Kontrolle des Halters stehen – an der Leine, größere Hunde zusätzlich mit Maulkorb.
2.4. Der Halter muss sicherstellen, dass das Tier:
a) die Ruhe anderer Gäste nicht stört (z. B. durch Bellen, Heulen oder Lärm),
b) Zimmerausstattung und Gemeinschaftsbereiche nicht beschädigt,
c) nicht allein im Zimmer bleibt, wenn es die Ruhe stören, sich oder andere gefährden könnte oder länger als für seine grundlegenden Bedürfnisse erforderlich,
d) nicht auf Möbel oder Betten steigt und Bettwäsche, Handtücher usw. nicht benutzt,
e) keine Gefahr für Sicherheit, Hygiene oder Ordnung der Anlage darstellt,
f) einen eigenen, seiner Größe entsprechenden Schlafplatz, Transportbehälter oder Käfig hat,
g) seine Notdurft weder im Zimmer noch in anderen Räumen der Anlage verrichtet.
2.5. Der Tierhalter muss die Sauberkeit nach seinem Tier im Zimmer und in den Gemeinschaftsbereichen gewährleisten (Beseitigung von Kot, Haaren, Schmutzspuren usw.).
2.6. Der Tierhalter muss einen aktuellen Impfpass mit Angaben zu Pflichtimpfungen und Entwurmung besitzen und ihn dem Personal auf Verlangen vorzeigen.
2.7. Bei einem Katzenaufenthalt muss der Halter ein Katzenklo bereitstellen und gebrauchte Streu in den vom Personal angegebenen Behälter entsorgen.
3. Haftung des Gastes
3.1. Der Gast trägt die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für alle durch sein Tier auf dem Gelände verursachten Schäden, Verschmutzungen oder Störungen.
3.2. Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. aggressives Verhalten, Sachschäden, Belästigung anderer Gäste) ist das Personal berechtigt:
a) die sofortige Entfernung des Tieres aus der Anlage zu verlangen,
b) in Ausnahmefällen den Beherbergungsvertrag ohne Kostenerstattung zu kündigen.
c) Bei begründetem Verdacht, dass ein im Zimmer gelassenes Tier den Aufenthalt anderer Gäste stört, Eigentum beschädigt oder eine Gefahr darstellt, und der Halter nicht erreichbar ist, behält sich die Anlage das Recht vor, das Zimmer zu betreten und Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung zu ergreifen, einschließlich der Entfernung des Tieres. Die Kosten trägt der Tierhalter.
4. Pflichten des Personals
4.1. Die Mitarbeiter von Rezeption und Service müssen:
a) Gäste höflich über die geltenden Regeln für den Tieraufenthalt informieren,
b) beim Check-in prüfen, ob die Tiergebühr berechnet wurde und der Gast die Regeln zur Tieraufnahme und seine Verantwortung kennt.
4.2. Wird festgestellt, dass sich ein Tier an einem unzulässigen Ort aufhält:
a) den Gast taktvoll über die geltenden Regeln informieren,
b) den ausgewiesenen Bereich nennen, in dem sich das Tier aufhalten darf,
c) bei Bedarf den Vorgesetzten informieren.
Beispielformulierung:
"Es tut mir sehr leid, aber gemäß unserer Hausordnung dürfen sich Tiere nur in den Gästezimmern und ausgewiesenen Bereichen aufhalten. Bitte bringen Sie Ihr Tier an den geeigneten Ort.“
4.3. Bei durch ein Tier verursachten Schäden oder Verschmutzungen:
a) unverzüglich den Schichtleiter oder die Rezeption informieren,
b) den Vorfall im Tagesbericht vermerken,
c) nach Abreise des Gastes die erforderliche zusätzliche Reinigung oder Desinfektion melden.
5. Hygiene- und Sicherheitsregeln
5.1. Tiere dürfen sich nicht aufhalten in:
a) technischen Räumen, Wäschereien und Lagerräumen,
b) Freizeitbereichen (Schwimmbad, Spa, Fitnessraum, Spielzimmer).
5.2. Nach dem Aufenthalt eines Gastes mit Tier:
a) Zimmer gemäß geltendem Verfahren gründlich reinigen und desinfizieren,
b) auf zurückgebliebene Haare, Verschmutzungen oder unangenehme Gerüche prüfen,
c) bei Bedarf Ozonierung oder eine zusätzliche Reinigung durchführen.
5.3. Bei einem Hygienevorfall (z. B. Urin oder Kot):
a) den Bereich absondern,
b) die Verunreinigung mit Handschuhen und Desinfektionsmitteln beseitigen,
c) Abfälle in einem verschlossenen Beutel entsorgen.
6. Besondere Situationen
6.1. Assistenztiere (Blindenhund, Assistenzhund für Menschen mit Behinderung):
a) haben Zutritt zu allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Anlage (außer technischen Nebenräumen),
b) das Personal darf den Zutritt nicht verweigern, kann bei Zweifeln jedoch die Vorlage einer Bescheinigung über den Assistenzhundstatus verlangen,
c) es ist ein geeigneter Platz unter Wahrung der Sicherheit anderer Gäste bereitzustellen.
6.2. Aggressive oder laute Tiere:
a) Bei aggressivem oder störendem Verhalten soll das Personal den Halter auffordern, das Tier zu beruhigen oder zu entfernen,
b) bei Bedarf einen Vorgesetzten oder Sicherheitsmitarbeiter rufen.
II. Regelung zur Anwesenheit von Haustieren in allen gastronomischen Bereichen.
1. In Restaurants und allen übrigen gastronomischen Innenbereichen der Anlage sowie deren gastronomischen Nebenräumen ist das Mitbringen von Tieren verboten, ausgenommen:
a) Assistenz- oder Blindenhunde,
b) dafür ausgewiesene Bereiche (z. B. Terrasse, Garten, Außenbereich usw.).
1.1. Erlaubt die Anlage Begleittiere in bestimmten gastronomischen Bereichen, muss dies in der Hausordnung ausdrücklich geregelt und am Eingang des abgegrenzten Bereichs deutlich gekennzeichnet sein (z. B. Piktogramm oder Hinweis: „Hier sind Tiere willkommen“).
1.2.Ein Gast, der ein Tier in einen erlaubten Bereich mitbringt, trägt die volle Verantwortung für dessen Verhalten und mögliche Schäden. Das Tier muss vollständig unter der Kontrolle des Halters stehen – an der Leine, große oder potenziell aggressive Hunde zusätzlich mit Maulkorb.
1.3. Der Tierhalter muss sicherstellen, dass das Tier:
a) die Ruhe anderer Gäste nicht stört,
b) keinen direkten Kontakt mit Buffet oder Tisch hat,
c) nicht auf Möbel, Stühle oder Sofas steigt,
d) keine Gefahr für Sicherheit, Hygiene oder Ordnung darstellt.
2. Haftung des Gastronomiepersonals.
2.1. Jeder Mitarbeiter muss Gäste höflich und taktvoll an die geltenden Regeln für Tiere in gastronomischen Bereichen erinnern und deren Einhaltung sicherstellen.
2.2. Erscheint ein Gast mit Tier in einem nicht dafür zugelassenen Bereich:
a) den Gast ruhig und höflich über die Hausordnung informieren,
b) einen alternativen Ort nennen, an dem er mit seinem Tier essen kann, z. B. einen Gartentisch im Sommer (sofern vorhanden),
c) bei Bedarf die Zubereitung der Speisen zum Mitnehmen anbieten.
Beispielformulierung:
„Es tut mir sehr leid, aber gemäß unseren Regeln dürfen wir keine Tiere im Restaurant aufnehmen. Gern biete ich Ihnen einen Tisch im Garten / im ausgewiesenen Bereich an, wo Ihr Tier willkommen ist.“
2.3. Stimmt der Gast der Entscheidung nicht zu oder weigert er sich, den Bereich zu verlassen, ist unverzüglich der Vorgesetzte zu informieren, der weitere Maßnahmen einleitet.
2.4. Das Personal verwendet niemals für Gäste bestimmte Geschirrteile, um Tieren Wasser oder Futter zu geben. Jede tierfreundliche Anlage muss Einweggefäße oder ausschließlich für Tiere bestimmte Näpfe bereithalten.
3. Hygiene- und Sicherheitsregeln
3.1. Tiere dürfen sich keinesfalls aufhalten:
a) in Bereichen zur Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln (Küche, Lager, Nebenräume),
b) an Buffetlinien und Selbstbedienungsstationen,
c) in Spül- und Lebensmittelverarbeitungsbereichen.
3.2. Nach dem Verlassen des Bereichs durch den Gast mit Tier soll das Personal:
a) den Tieraufenthaltsort gründlich reinigen und desinfizieren,
b) prüfen, ob Haare, Verschmutzungen oder Ausscheidungen zurückblieben.
3.3. Bei einem Hygienevorfall (z. B. Urinieren oder Ausscheidungen) unverzüglich:
a) Vorfallsort absperren,
b) Verunreinigung mit Handschuhen und Desinfektionsmittel entfernen,
c) Abfall im verschlossenen Beutel entsorgen,
d) Vorgesetzten informieren.
4. Besondere Situationen
4.1. Assistenztiere
a) Assistenzhunde dürfen alle gastronomischen Bereiche außer Personalbereiche, einschließlich Buffet, betreten,
b) Personal darf den Zutritt nicht verweigern, bei Zweifeln jedoch eine Bescheinigung über den Assistenzhundstatus verlangen,
c) dem Gast ist unter Wahrung von Raum und Sicherheit der übrigen Gäste ein geeigneter Platz zuzuweisen.
4.2. Aggressives oder lautes Tier
a) Bei aggressivem, störendem oder gefährlichem Verhalten den Halter auffordern, das Tier zu beruhigen oder den Aufenthaltsort zu verlassen,
b) bei Bedarf Vorgesetzten oder, falls vorhanden, Sicherheitsmitarbeiter rufen.
III. Schlussbestimmungen
1. Der Betrieb darf die Tieraufnahme zeitweise einschränken (z. B. bei hoher Auslastung oder in bestimmten Zimmertypen).
2. Die Tierakzeptanz gilt als Zustimmung zu dieser Regelung.
3. Informationen zur Haustierregelung sollten verfügbar sein:
a) auf der Betriebswebsite,
b) in der Hausordnung.
4. Wird ein Tier bei Reservierung oder Check-in nicht angegeben, kann dies gemäß geltender Preisliste eine Zusatzgebühr oder die Weiterberechnung erforderlicher zusätzlicher Reinigungskosten auslösen.
5. Der Betriebsleiter behält sich die endgültige Auslegung dieser Hausordnung vor.