Rewita Sopot "Korab"
Rewita Sopot „Imperial”
Rewita Zakopane
Rewita Solina
Rewita Jurata Delfin
Rewita Międzyzdroje
Rewita Rynia
Rewita Waplewo
Rewita Sopot "Rusałka"
Rewita Rogowo
Rewita Kościelisko
Rewita Pieczyska
Rewita Mielno
Rewita Jurata Bursztyn
Rewita Jurata Kormoran
Rewita Jurata Jantar
Rewita Jurata Czajka
Czoch Castle
Willa Ingeborg

FITNESSRAUM-REGELN TETMAJERA 27

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Der Fitnessraum befindet sich auf dem Gelände des Erholungszentrums Rewita Zakopane.
2. Vor dem Betreten des Fitnessraums muss sich jeder Nutzer mit diesen Regeln vertraut machen.
3. Der Fitnessraum dient dem Training, der Bewegungserholung und der Pflege der körperlichen Fitness.
4. Die Nutzung des Fitnessraums bedeutet die Akzeptanz aller Punkte dieser Regeln.

II. ZUGANGSREGELN UND ÖFFNUNGSZEITEN
1. Der Fitnessraum ist täglich von 8:00 bis 21:00 Uhr geöffnet.
2. Für Gäste, die im Erholungszentrum Rewita Zakopane wohnen, ist der Zugang während der Öffnungszeiten kostenlos.
3. Die Nutzung durch externe Personen oder individuelle Reservierungen (z. B. mit Trainer) bedürfen der vorherigen Absprache mit der Rezeption.

III. HYGIENE, KLEIDUNG UND AUSRÜSTUNG
1. Im Fitnessraum gilt die strikte Pflicht, die Schuhe gegen saubere Sportschuhe zu wechseln, die ausschließlich für das Training in Innenräumen bestimmt sind, sowie das Tragen kompletter Sportkleidung.
2. Nach dem Training sind alle Hanteln, Gewichte, Matten und sonstige Geräte an die vorgesehenen Plätze zurückzulegen.

IV. SICHERHEIT UND GESUNDHEITSZUSTAND
1. Die Nutzung der Trainingsgeräte im Fitnessraum erfolgt auf eigene Verantwortung der Nutzer.
2. Personen mit gesundheitlichen Problemen, ärztlichen Gegenanzeigen oder schwangere Frauen sollten die Trainingsintensität an ihren Zustand anpassen oder vor Trainingsbeginn einen Arzt konsultieren.
3. Kinder unter 16 Jahren dürfen den Fitnessraum nur unter ständiger Aufsicht erwachsener Betreuer betreten, die die volle Verantwortung tragen.
4. Der Zutritt zum Fitnessraum unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strengstens untersagt.

V. VERBOTE UND REGELN
1. Im gesamten Fitnessraum ist das Rauchen (einschließlich E-Zigaretten), Alkoholkonsum und das Mitbringen von Glasbehältern verboten (nur Getränke in Plastikflaschen oder Trinkflaschen sind erlaubt).
2. Das eigenmächtige Öffnen technischer Schränke, die Bedienung von Klimaanlagen, Lüftung sowie das Ändern von Audio-/TV-Einstellungen ohne Zustimmung des Personals ist untersagt.

VI. MATERIELLE VERANTWORTUNG
1. Für Beschädigungen oder Zerstörungen der Fitnessraumausstattung durch unsachgemäße Nutzung trägt der Nutzer die volle materielle Verantwortung.
2. Das Erholungszentrum übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände oder Wertgegenstände, die im Fitnessraum zurückgelassen werden.
3. Das Personal ist berechtigt, Personen, die die Regeln verletzen, Geräte beschädigen oder den Komfort anderer Nutzer stören, des Raumes zu verweisen.

Leiter der Einrichtung Tetmajera 27