Rewita Sopot "Korab"
Rewita Sopot „Imperial”
Rewita Zakopane
Rewita Solina
Rewita Jurata Delfin
Rewita Międzyzdroje
Rewita Rynia
Rewita Waplewo
Rewita Sopot "Rusałka"
Rewita Rogowo
Rewita Kościelisko
Rewita Pieczyska
Rewita Mielno
Rewita Jurata Bursztyn
Rewita Jurata Kormoran
Rewita Jurata Jantar
Rewita Jurata Czajka
Czoch Castle
Willa Ingeborg

REGELN DER AMW REWITA Sp. z o.o.

Niederlassung Rewita Jurata

§ 1. GEGENSTAND DER REGELN

  1. Die Regeln der AMW REWITA Sp. z o.o., Niederlassung Rewita Jurata (nachfolgend: Zentrumsregeln), legen die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen, die Haftung sowie den Aufenthalt auf dem Gelände der Niederlassung Rewita Jurata (nachfolgend: Zentrum) fest und sind Bestandteil des Vertrags, der durch die Vornahme einer Reservierung, die Zahlung der Reservierungsgebühr oder der gesamten Aufenthaltskosten zustande kommt. Mit diesen Handlungen bestätigt der Gast, die Zentrumsregeln gelesen zu haben und zu akzeptieren.
  2. Die Zentrumsregeln gelten für alle Gäste auf dem Gelände des Zentrums.
  3. Die Zentrumsregeln liegen an der Rezeption, in jedem Zimmer und unter www.rewita.pl zur Einsicht aus.

§ 2. HOTELTAG

  1. Zimmer im Zentrum werden für Hoteltage vermietet.
  2. Der Hoteltag dauert von 17:00 Uhr bis 10:00 Uhr des Folgetages.
  3. Wird das Zimmer nicht bis 10:00 Uhr verlassen, werden Gebühren für einen weiteren Hoteltag berechnet, ohne Möglichkeit einer weiteren Unterbringung.
  4. Der Gast muss den Wunsch nach Verlängerung des Hoteltags rechtzeitig an der Rezeption melden. Das Zentrum kann die Verlängerung insbesondere bei vollständiger Auslastung oder bei Gästen, die die Zentrumsregeln nicht einhalten, ablehnen.
  5. Das Zentrum behält sich vor, die Aufenthaltsverlängerung abzulehnen, wenn der bisherige Aufenthalt nicht vollständig bezahlt wurde.

§ 3. RESERVIERUNG UND AUFENTHALT

  1. Voraussetzung für die Überlassung eines Gästezimmers ist die Vorlage eines Lichtbildausweises und einer ausgefüllten Aufenthaltskarte an der Rezeption.
  2. Der Gast darf das Zimmer Dritten nicht überlassen, auch wenn der Zeitraum, für den er den Aufenthalt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
  3. Besucher dürfen sich nach vorheriger Meldung an der Rezeption von 10:00 bis 20:00 Uhr bei Gästen aufhalten.
  4. Voraussetzung für die Annahme einer Reservierung ist die Zahlung der Reservierungsgebühr gemäß den im Unternehmen geltenden Regelungen für die Reservierung von Leistungen.
  5. Das Zentrum kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der bei einem früheren Aufenthalt die Zentrumsregeln grob verletzt hat, insbesondere durch Schäden am Eigentum des Zentrums oder der Gäste oder durch Personenschäden an Gästen, Mitarbeitern, AMW REWITA Sp. z o.o. oder anderen Personen im Zentrum.
  6. Der Aufenthaltspreis umfasst keine örtlichen Abgaben, zu deren Erhebung das Zentrum verpflichtet ist und die bei der Anmeldung eingezogen werden.

§4. LEISTUNGEN

  1. Bei Beanstandungen der Leistungsqualität wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit die Mitarbeiter den Leistungsstandard verbessern können.
  2. Das Zentrum muss den Gästen Folgendes gewährleisten:
    • Bedingungen für eine vollständige und ungestörte Erholung,
    • Sicherheit während des Aufenthalts, einschließlich der vertraulichen Behandlung von Gästeinformationen,
    • professionellen und höflichen Service bei allen im Zentrum erbrachten Leistungen,
    • Reinigung des Zimmers und notwendige Reparaturen an Geräten während der Abwesenheit des Gastes, bei Anwesenheit nur mit dessen Zustimmung oder auf dessen Wunsch.
  3. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Zentrum im Aufenthaltspreis außerdem folgende Leistungen:
    • Informationen zu Aufenthalt und Reise,
    • Weckdienst zur gewünschten Uhrzeit,
    • Aufbewahrung von Geld und Wertsachen im Depot während des Aufenthalts gemäß § 6 Abs. 4 der Zentrumsregeln,
    • Bestellung von Taxis.
  4. Zusätzliche Leistungen können nach gesonderten Regelungen und Preislisten erbracht werden.

§5. HAFTUNG DER GÄSTE

  1. Kinder unter 12 Jahren müssen sich auf dem Gelände unter ständiger Aufsicht ihrer gesetzlichen Betreuer befinden. Diese haften materiell für alle durch das Verhalten der Kinder verursachten Schäden.
  2. Der Gast haftet uneingeschränkt für jede Beschädigung oder Zerstörung der Ausstattung und technischen Geräte des Zentrums, die von ihm oder seinen Besuchern verursacht wurde. Das Zentrum behält sich vor, den Gast auch nach seiner Abreise mit den Schäden zu belasten.
  3. Bei Verletzung der Zentrumsregeln kann das Zentrum der verletzenden Person Leistungen verweigern. Diese muss den Forderungen des Zentrums unverzüglich nachkommen, die bisherigen Leistungen bezahlen, für etwaige Schäden aufkommen und das Zentrum verlassen.
  4. Beim Verlassen des Zimmers muss der Gast aus Sicherheitsgründen den Fernseher ausschalten, das Licht löschen, die Wasserhähne schließen und die Tür abschließen. Schlüssel/Karte sind an der Rezeption abzugeben. Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von Heizgeräten und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung gehören, in Zimmern und sonstigen Räumen verboten. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile von Computerausrüstung. Alle Hinweise, Anträge sowie festgestellte Mängel an der Ausstattung und Funktionsstörungen
von Geräten sind der Rezeption zu melden.

§6. HAFTUNG DES ZENTRUMS

  1. Das Zentrum haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen, die von Personen eingebracht wurden, die seine Leistungen in Anspruch nehmen, im Umfang der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Art. 846 ff. ZGB).
  2. Der Gast muss die Rezeption unverzüglich nach Feststellung eines Schadens benachrichtigen.
  3. Das Zentrum haftet für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert nur, wenn diese zur Aufbewahrung im Depot übergeben wurden.
  4. Das Zentrum behält sich vor, die Annahme besonders wertvoller Gegenstände, großer Geldbeträge, sicherheitsgefährdender oder sperriger Gegenstände, die nicht im Depot untergebracht werden können, abzulehnen.
  5. Das Zentrum haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des dem Gast gehörenden Autos oder sonstigen Fahrzeugs, darin zurückgelassener Gegenstände oder lebender Tiere, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf dem Parkplatz des Zentrums oder außerhalb des Geländes abgestellt wurden.
  6. Das Zentrum haftet nicht für Gegenstände, die an allgemein zugänglichen Orten auf dem Gelände zurückgelassen werden.

§ 7. RÜCKGABE ZURÜCKGELASSENER SACHEN

  1. Im Zimmer zurückgelassene persönliche Gegenstände eines abreisenden Gastes werden auf dessen Kosten an die vom Gast angegebene Adresse geschickt.
  2. Geht keine Anweisung des Gastes zum Versand ein, bewahrt das Zentrum die Gegenstände drei Monate auf Kosten des Eigentümers auf; danach gehen sie in das Eigentum des Zentrums über.

§ 8. NACHTRUHE

Im Zentrum gilt von 22:00 bis 7:00 Uhr morgens Nachtruhe.

§9. BESCHWERDEN

  1. Gäste dürfen bei festgestellten Mängeln der erbrachten Leistungen Beschwerden einreichen.
  2. Alle Beschwerden nimmt die Rezeption entgegen.
  3. Die Beschwerde ist nach Feststellung der Mängel des Leistungsstandards unverzüglich schriftlich einzureichen.

§ 10. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

  1. Unter der Voraussetzung eines gültigen Impfpasses und mit Ausnahme aggressiver Tiere gestattet das Zentrum Tiere in eigens ausgewiesenen Objekten: DW Czajka, DW Albatros, DW Kormoran. Tiere dürfen sich gegen eine zusätzliche Gebühr und bei Anerkennung der geltenden Regeln für den Aufenthalt von Tieren in den ausgewiesenen Objekten aufhalten.
  2. In allen Objekten des Zentrums und deren unmittelbarer Umgebung gilt außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche ein absolutes Rauch- und Verbot offenen Feuers. Kosten für alle Feuerwehreinsätze infolge eines Verstoßes trägt der Gast, der den Einsatz verursacht hat. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot können dem Gast zusätzlich die Kosten der Zimmerdesinfektion berechnet werden.
  3. In den Zimmern dürfen keine gefährlichen Güter aufbewahrt werden – Waffen und Munition, entzündliche, explosive oder pyrotechnische Materialien.
  4. Auf dem Gelände ist das Entzünden von Feuer vollständig verboten.
  5. Im Zentrum ist die Verwendung elektrischer und gasbetriebener Kocher vollständig verboten.
  6. Das Zentrum behält sich vor, den Gast unter Wahrung gleichbleibender oder besserer Aufenthaltsbedingungen wegen Störungen, Renovierungen, unvorhersehbarer Ereignisse oder Reservierungsfehler in ein anderes Zimmer zu verlegen.
  7. Der Gast muss den gesamten Aufenthalt 7 Tage vor Anreise bezahlen, in besonderen Fällen mit Zustimmung des Zentrumsleiters spätestens am Anreisetag. Bei Verkürzung des reservierten Aufenthalts erstattet das Zentrum keine bereits gezahlten Beträge. Wird der Aufenthalt vor vollständiger Abrechnung verkürzt, berechnet das Zentrum 30 % des Wertes für jede nicht genutzte Übernachtung aus der Reservierungsgebühr.

§ 11. PERSONENBEZOGENE DATEN

  1. Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten ist AMW REWITA Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau, ul. Zielone Zacisze 11B, 03-294 Warszawa.
  2. Der Datenschutzbeauftragte ist unter iod@rewitn.pl erreichbar.
  3. Personenbezogene Daten werden verarbeitet zum Zweck:
    1. der Planung und Verwaltung der Leistungserbringung, Zahlungsabwicklung sowie Durchführung von Buchhaltungs-, Prüfungs-, Abrechnungs- und Inkassovorgängen;
    2. der Bearbeitung etwaiger Beschwerden und Erbringung bestellter Leistungen;
    3. der Beilegung von Streitigkeiten, Durchsetzung unserer Ansprüche sowie Geltendmachung, Untersuchung oder Abwehr von Ansprüchen;
    4. der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, z. B. zur Führung steuerlich relevanter Verkaufsunterlagen oder zum Versand gesetzlich vorgeschriebener Mitteilungen und anderer Informationen.
  4. In Fällen erteilter Einwilligung werden personenbezogene Daten auch zum Versand von Angeboten und weiteren Informationen über Leistungen (einschließlich Marketing-Newslettern) sowie Informationen über geplante Veranstaltungen verarbeitet.
  5. Personenbezogene Daten werden nicht verarbeitet zur Durchführung jeglicher automatisierter Entscheidungen oder zur Erstellung anderer als der oben beschriebenen Profile.
  6. Personenbezogene Daten werden nach Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. EU L 119 vom 04.05.2016) verarbeitet: zur Vertragserfüllung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten der Gesellschaft, für deren berechtigte Interessen, sofern nicht Interessen oder Grundrechte und -freiheiten des Gastes überwiegen, oder aufgrund eindeutig erteilter Einwilligung.
  7. Erhoben und verarbeitet werden insbesondere:
    1. Kontaktdaten: vollständiger Name, Anschrift, Telefon- und E-Mail-Adresse;
    2. Zahlungsdaten für Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention, einschließlich Kredit-/Debitkartennummern, Sicherheitscodes und weiterer Rechnungsangaben;
    3. besondere Daten: Für SPA-Leistungen und Zugang zu bestimmten Wellnessbereichen können Gesundheitsdaten erfragt werden. Jede Nutzung setzt Einwilligung voraus; ohne sie können bestimmte Behandlungen ausgeschlossen sein;
    4. sonstige Daten: gelegentlich Geburtsdatum, Gewohnheiten oder Präferenzen zum Senden von Glückwünschen. Jede Nutzung setzt Einwilligung voraus.
  8. Empfänger sind ausschließlich gesetzlich zur Übermittlung personenbezogener Daten berechtigte Stellen sowie an der Leistungserbringung beteiligte Stellen.
  9. Keine Verarbeitung in Drittländern; Speicherung der Daten 10 Jahre.
  10. Vorbehaltlich gesetzlicher Voraussetzungen besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Widerspruch und Datenübertragbarkeit. Insbesondere kann eine Kopie der gespeicherten Daten verlangt werden; bei wiederholter Ausübung darf die Gesellschaft eine angemessene Gebühr erheben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; dies berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin auf ihr beruhenden Verarbeitung. Danach darf die Verarbeitung bei anderer Rechtsgrundlage fortgesetzt werden.
  11. Der Gast darf bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.
  12. Die Bereitstellung ist freiwillig; ihre Verweigerung kann jedoch zur Ablehnung der Leistung bzw. Vertragserfüllung führen.

Direktor der Niederlassung Rewita Jurata